Dienstunfall

 

Die Anerkennung eines Dienstunfalls wird mittels eines Vordrucks beantragt, der über den Downloadbereich der Personalabteilung (Dez. IV, Abt. 2) bezogen werden kann.

 

Dienstunfälle sind grundsätzlich unverzüglich dem Dienstvorgesetzten und der Personalabteilung zu melden.

 

Grundsätzliche Fragen zum Thema Kostenübernahme bei Unfällen während der Dienstreise können Sie mit der Unfallkasse Baden-Württemberg klären.

 

Die Kontaktdaten sind:

Service-Center Stuttgart

Tel.: 0711 9321-0

Fax: 0711 9321-500

E-Mail: info@ukbw.de

 

Hinweis

Wird eine Dienstreise unterbrochen, so besteht kein Versicherungsschutz über den Arbeitgeber.

Eine Dienstreise gilt als unterbrochen, wenn

-          die Rückreise nicht unmittelbar nach Beendigung des Dienstgeschäftes angetreten wird oder

-          eine Urlaubsreise mit der Dienstreise verbunden ist.