Bei der Geltendmachung von
Flugkosten ist das Folgende zu beachten:
Flugkosten sind
grundsätzlich zu begründen,
diese sind in der
Regel nur für die Touristen- oder Economyklasse zu erstatten,
Kosten für
Sitzplatzreservierungen können nicht anerkannt werden.
Sofern Bonusprogramme der Fluggesellschaften in Anspruch genommen
werden (z.B. milesandmore), so sind diese Vergünstigungen für
Dienstreisen in Anspruch zu nehmen.