Genehmigende Stelle

 

Dezentrale Verwaltung

Innerhalb der Fakultäten, Institute, Seminare, Sonderforschungsbereiche (SFB), Graduiertenkollegs sowie aller Einrichtungen, die Reisekostenmittel selbst bewirtschaften sind dies:

  • Leiter und Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung (Dekan, Institutsdirektor, Seminardirektor, Projektleiter von SFB und Drittmittelprojekten).
    Die Zuständigkeit kann delegiert werden. In diesem Fall teilen Sie dies bitte dem Dez. IV Abt. 1 mit.

 

Dienstreisegenehmigungen in eigener Sache sind jedoch unzulässig.
Daher sind bei Personalunion die Dienstreisen des Dekans vom Prodekan, bei Instituts-, Seminardirektoren vom Dekan genehmigen zu lassen.

 

Zentrale Verwaltung

Innerhalb der Zentralen Verwaltung und der Zentralen Universitätseinrichtungen ist

  • der Kanzler der Universität zuständig.

 

Exkursionen

Für Leiter studentischer Exkursionen

  • wird die Genehmigung durch die Leiterin des Sachgebiets Reisekosten erteilt.