Nebenkosten

 

Die zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendigen Auslagen werden gegen Nachweis (Rechnungsbeleg) als Nebenkosten erstattet.

 

Nebenkosten können sein:

  • Kosten für die Gepäckaufbewahrung,
  • Kurtaxe,
  • Tagungsbeiträge,
  • Telefongebühren für dienstliche Telefonate, Postgebühren,
  • Parkgebühren (vorausgesetzt es wurde eine PKW-Nutzung aus triftigen Gründen genehmigt),
  • Eintrittskarten für dienstlich angeordnete Teilnahme an Tagungen, Versammlungen, Ausstellungen etc..

 

Keine Nebenkosten sind z.B. Auslagen für:

  • Reiseausstattung (Koffer, Taschen usw.),
  • Trinkgelder, Geschenke,
  • Reparatur oder Reinigung mitgeführter Kleidungsstücke,
  • Bußgelder.