Nebenkosten
Die zur Erledigung des
Dienstgeschäftes notwendigen Auslagen werden gegen Nachweis
(Rechnungsbeleg) als Nebenkosten erstattet.
Nebenkosten können sein:
- Kosten für die
Gepäckaufbewahrung,
- Kurtaxe,
- Tagungsbeiträge,
- Telefongebühren
für dienstliche Telefonate, Postgebühren,
- Parkgebühren
(vorausgesetzt es wurde eine PKW-Nutzung aus triftigen Gründen
genehmigt),
- Eintrittskarten
für dienstlich angeordnete Teilnahme an Tagungen, Versammlungen,
Ausstellungen etc..
Keine Nebenkosten sind z.B.
Auslagen für:
- Reiseausstattung
(Koffer, Taschen usw.),
- Trinkgelder,
Geschenke,
- Reparatur oder
Reinigung mitgeführter Kleidungsstücke,
- Bußgelder.
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