Die für die Verpflegung
entstandenen Mehraufwendungen werden pauschal abgegolten. Ein Nachweis dieser
Aufwendungen wird nicht gefordert. Die derzeitige Höhe des Tagegeldes ist abhängig von der Abwesenheitszeit:
Bei Mahlzeiten, die der Dienstreisende unentgeltlich erhält, ermäßigt sich das Tagegeld, wie folgt: · je Frühstück um 20 % · je Mittagessen um 50 % · je Abendessen um 30 % |