Unfallversicherungsschutz

 

Gemäß Sozialgesetzbuch sind Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unfallversichert (nur bei Personenschaden).
Dies gilt auch für Lehrveranstaltungen, die außerhalb des Hochschulorts stattfinden.

 

Zuständiger Versicherungsträger ist die

Unfallkasse Baden-Württemberg

Tel.: 0711 9321-0

Fax: 0711 9321-500

E-Mail: info@ukbw.de

 

Aus Gründen der Beweissicherheit ist es zweckmäßig, vor Beginn der Exkursion eine Teilnehmerliste bei der Zentralen Verwaltung, Sachgebiet Reisekosten oder in Ihrem Sekretariat vorzulegen, damit zweifelsfrei dokumentiert wird, dass es sich um eine Lehrveranstaltung handelt.

Bei weiteren Fragen zum Unfallversicherungsschutz wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Universität.