Uni-Tübingen

Investieren Sie in die Zukunft: Fördern auch Sie das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen

Ihre Spende für das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen macht einen Unterschied.
✔ Sie unterstützen die Ausbildung herausragend qualifizierter Fachkräfte und Nachwuchsforschender.
✔ Sie tragen nachhaltig zur Fachkräftesicherung bei, ohne welche die Innovationsfähigkeit, der Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stagniert.
✔ Sie honorieren ehrenamtliches Engagement, das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das gesellschaftliche Klima von entscheidender Bedeutung ist.

Warum sich die Spende für Sie lohnt
✔ Sie profitieren vom Kontakt zu talentierten Studierenden der Universität Tübingen.
✔ Sie lernen potentielle Fachkräfte kennen und begeistern diese für Ihr Unternehmen.
✔ Sie haben die Möglichkeit, fachgebundene Stipendien zu vergeben und ausgewählte Fachrichtungen zu stärken.

So funktioniert das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium der Bundesregierung fördert besonders begabte, leistungsstarke und sozial engagierte Studierende. Die geförderten Studierenden erhalten ein Jahr lang monatlich jeweils 300,00 Euro. Der Vorteil: Der Bund verdoppelt jeden Euro, den Sie spenden. Für jedes Deutschlandstipendium stammen 150,00 Euro im Monat von privaten Mittelgebenden und weitere 150,00 Euro aus Mitteln des Bundes.

An einem alljährlichen Sommerfest erhalten Mittelgebende und geförderte Studierende die Möglichkeit, sich in ungezwungener Atmosphäre kennenzulernen und zu vernetzen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist meine Ansprechperson an der Universität Tübingen?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an:

Dr. Rebecca Hahn
Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Ansprechperson für Mittelgebende des Deutschlandstipendiums
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
+49 7071 29-75039
rebecca.hahnspam prevention@uni-tuebingen.de

Ich möchte das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen fördern. Was muss ich tun?

Wir freuen uns sehr, dass Sie talentierte, sozial engagierte Studierende an der Universität Tübingen darin unterstützen möchten, ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Kontaktieren Sie die Ansprechperson für Mittelgebende an der Universität Tübingen, sie wird mit Ihnen die folgenden Details besprechen:

  • Anzahl der zu vergebenden Stipendien bzw. bei Spenden unter 1.800,00 EUR Aufstockung vorhandener Mittel, um ein weiteres Stipendien vergeben zu können.
  • Förderdauer
  • Vergabe von freien oder fachgebundenen Stipendien

Im Anschluss setzt die Universität Tübingen eine Fördervereinbarung auf.

Wie viel Geld stelle ich zur Verfügung?

Spenden Sie in beliebiger Höhe: Sie spenden einen beliebigen Betrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – jeder Euro ist willkommen! Die Universität kann mehrere Spenden zu einem Stipendium zusammenfassen.

Jahresstipendium: Sie übernehmen für eine studierende Person ein Jahresstipendium in Höhe von 1.800 Euro. Sie können bestimmen, aus welchem Bereich die von Ihnen geförderte Person kommt und auf Wunsch bei der jährlichen Übergabefeier mit ihr in Kontakt treten.

Stipendienfonds: Sie übernehmen für eine von Ihnen gewählte Anzahl an Studierenden ein Jahresstipendium (mindestens jedoch vier Stipendien für je 1.800 Euro).

Kann ich festlegen, in welchem Fachbereich mein Stipendium vergeben wird?

Ja, Sie haben die Wahl: Entweder vergeben Sie freie oder zweckgebundene Stipendien. Freie Stipendien werden an Studierende jeder Fachrichting vergeben, zweckgebundene an Studierende der von Ihnen festgelegten Fachrichtung(en).

Wann beginnt die Förderung?

Die Förderung beginnt am 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.

Wie lange kann ich fördern?

In der Fördervereinbarung können Sie festhalten, wie lange Sie das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen fördern möchten. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.

Studierende erhalten die Förderung für zwei Semester; nach Ablauf dieser zwei Semester müssen sie sich erneut bewerben. Sollte die von Ihnen geförderte Person die Förderkriterien erneut erfüllen, kann sie auch ein weiteres Mal von Ihnen gefördert werden.

Kann ich die Förderung steuerlich geltend machen?

Ja. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier: www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema "Deutschlandstipendium"  https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/foerdernde/haeufig-gestellte-fragen/haeufig-gestellte-fragen_node.html oder im Gespräch mit der Kontaktperson für Mittelgebende des Deutschlandstipendiums an der Universität Tübingen.