Institut für Medienwissenschaft

Das Bewerbungsverfahren

B.A. Medienwissenschaft

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren für den B.A.-Studiengang „Medienwissenschaft“. Die Bewerbung selbst erfolgt dann auf dem Bewerbungsportal der Universität:

Zum Bewerbungsportal

Bewerbungsschluss: 15. Juli (24.00 Uhr)

Die Bewerbung

Fristen und Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für diesen Studiengang sind nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr am 15. Juli, im Sommer 2021 aber Corona-bedingt erst am 31. Juli.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Prinzipiell besteht das Bewerbungsverfahren aus zwei Schritten. Zunächst müssen Sie sich im Rahmen der Onlinebewerbung registrieren. Anschließend können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch verschicken.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren

Bitte wenden Sie sich bei entsprechenden Fragen an das Studierendensekretariat.

Welche Unterlagen müssen während der Bewerbung hochgeladen werden?

Nachdem Sie die Onlinebewerbung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die postalische Bewerbung mit allen dazugehörigen Unterlagen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewerbung ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

Wenn die Hochschulzugangsberechtigung in einem nicht deutschsprachigen Land erworben wurde, ist zusätzlich eine DSH-Prüfung erforderlich, in der mindestens die Note 2–3 erzielt wurde (d.h. 75% der erreichbaren Punkte). Sollten Sie eine Berufsausbildung gemacht oder bereits medienpraktisch – in einem mindestens dreimonatigem zusammenhängendem Zeitraum – gearbeitet haben, bitten wir Sie ausdrücklich, die entsprechenden Zeugnisse beizufügen, da Ihnen dies im Auswahlverfahren gutgeschrieben wird.

Wohin muss ich die Unterlagen schicken?

Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen

Muss ich für das Studium im Vorfeld ein Praktikum gemacht haben?

Falls Sie im Rahmen eines Praktikums bereits erste Erfahrungen im Medienbereich gemacht haben, ist dies sehr begrüßenswert. Allerdings ist ein solches Praktikum keine Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz.

Welche sprachlichen Kenntnisse muss man für das Studium mitbringen?

Das Studium der Medienwissenschaft erfordert sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache und hervorragende sprachliche Ausdrucksfähigkeit. Außerdem werden für das Studium gute Englischkenntnisse sowie mindestens eine weitere Fremdsprache benötigt, die im Auswahlverfahren nachgewiesen werden müssen.

Ich habe vor, Medienwissenschaft im Hauptfach zu studieren. Welches Nebenfach sollte ich wählen?

Da es sich beim B.A.-Studiengang „Medienwissenschaft“ um einen Kombinationsstudiengang handelt, kann das Nebenfach frei gewählt werden. Es existiert eine relativ große Zahl möglicher Nebenfächer:

Verzeichnis der Studiengänge

Bei der Wahl des Nebenfachs sollten Sie darauf achten, dass es Ihren persönlichen Interessen und beruflichen Zielen entspricht.

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung des Studiengangs? Wo liegt der „NC“?

Sowohl das B.A.-Haupt- als auch das Nebenfach sind zulassungsbeschränkt. Im Hauptfach werden in jedem Wintersemester 90 Studienplätze vergeben. Im Nebenfach stehen 30 Studienplätze zur Verfügung.

Die Auswahl erfolgt gemäß einer Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber nach folgenden Kriterien:

  • Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens ist die Gesamtqualifikation der HZB zu berücksichtigen. Im Falle beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach § 59 LHG ist alternativ die Gesamtnote der Eignungsprüfung oder, falls keine Eignungsprüfung gesetzlich gefordert wird, die Gesamtnote der Meisterprüfung bzw. der gleichwertigen Fortbildungsprüfung oder Fachschulprüfung im Sinne von § 14 Schulgesetz maßgeblich.
    Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz in deutsche Noten umzurechnen.
  • Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeit, besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben, insbesondere ein zusammenhängendes dreimonatiges Praktikum im Medienbereich oder eine Berufsausbildung im Medienbereich.
Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung

(laut Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren für das Hauptfach Medienwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Arts)

§ 7

(1) Die Reihung erfolgt nach der Durchschnittsnote der HZB. Im Falle beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach § 59 LHG ist alternativ die Gesamtnote der Eignungsprüfung maßgeblich oder, falls keine Eignungsprüfung gesetzlich gefordert wird, die Gesamtnote der Meisterprüfung bzw. der gleichwertigen Fortbildungsprüfung oder Fachschulprüfung im Sinne von § 14 Schulgesetz.

(2) Für eine Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeit, besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikation, die Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben, wird die Note um bis zu 0,4 verbessert. Hierbei werden insbesondere nachstehende Kriterien folgendermaßen bewertet:

a) abgeschlossene Berufsausbildung mit Medien- und Kommunikationsschwerpunkt

0,4

b) Praktikum mit qualifiziertem Nachweis, das für ein Studium der Medienwissenschaft förderlich ist, mit einer zusammenhängenden Dauer von mindestens 3 Monaten.

0,4

c) Freiwilliges soziales Jahr mit Medien- und Kommunikationsschwerpunkt 0,4
Insgesamt kann maximal eine Reduktion von 0,4 angerechnet werden.