Masterarbeit im Studiengang Schulpsychologie

 

Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie diese  Informationen zur Masterarbeit sorgfältig durch!

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen:   Der Zulassungsantrag (unterschrieben von Prüfer/Gutachter und Prüfling) wird zusammen mit dem Exposé im Prüfungsamt Schulpsychologie abgegeben. Ein weiteres Exemplar des Exposés bekommt der Prüfer/Gutachter als pdf per Email.

Thema der Masterarbeit

In folgenden aktuellen Projekten des Arbeitsbereiches Schulpsychologie ist grundsätzlich die Betreuung von Qualifizierungs-/Abschlussarbeiten möglich: aktuelle Forschungsprojekte.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Über den Fortgang der Arbeit sollte die betreuende Person regelmäßig informiert werden, insbesondere über eventuelle Verzögerungen gegenüber dem Arbeitsplan. Ist eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist erforderlich, muss dies über einen Verlängerungsantrag bei der Prüfungsausschußvorsitzenden Prof. Dr. Mandy Hütter schriftlich beantragt werden.

Selbstständigkeitserklärung (gültig für eine Bachelor- oder Masterarbeit)

Siehe Seite des Fachbereiches

Abgabe der Masterarbeit

1. Die Masterarbeit ist fristgerecht einzureichen.
2. Seit der Prüfungsordnung von 2021 sind zwei gebundene, gedruckte Exemplare beim Prüfungsamt abzugeben. Bei allen Prüfungsordnungen vor 2021 sind drei gebundene, gedruckte Exemplare beim Prüfungsamt abzugeben.
3. Dem ersten Gutachter sind zudem folgende Daten, durch Angabe des Datenspeicherortes, zugänglich zu machen:

 PDF der Masterarbeit

 Rohdaten

 Analysesyntax

sowie alle für die Durchführung der Untersuchung notwendigen Unterlagen (Fragebögen, Tests, Instruktionen etc.)

Selbständigkeitserklärung

Die Daten sind ausschließlich auf dem Server der Universität Tübingen zu speichern. (Stand 06/2019)