Coronavirus: Vorgehen bei (Dienst-)Reisen
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Dienstreisen und Exkursionen
Dienstreisen
Die Beachtung von Pandemiegesichtspunkten im Rahmen der Genehmigung von Dienstreisen wird von den jeweiligen Vorgesetzten wahrgenommen.
Im Rahmen der Prüfung durch die Vorgesetzten ist jeweils zu klären, ob die geltend gemachte Dringlichkeit der Reise anerkannt wird. Soweit dies der Fall ist, ist die jeweilige ergänzende Genehmigung unter Corona-Bedingungen bei solchen ergänzenden Zustimmungen mit der unbedingten Auflage zu verbinden, die Vorgaben des Hygienekonzepts der Universität (insbesondere Abschnitt G.) einzuhalten. Sollte sich vor Reiseantritt die Einstufung des Reiselandes verschlechtern (z.B. Ausweisung als "Hochrisikogebiet" oder "Virusvariantengebiet"), so haben die Vorgesetzten zu prüfen, ob die erteilte Reisegenehmigung widerrufen wird; Zweifelsfälle legen die Vorgesetzten dem Rektorat vor. Die jeweiligen Entscheidungsgründe der Vorgesetzten, die die Erforderlichkeit der Dienstreise in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht bejahen, müssen schriftlich skizziert und von den jeweiligen Vorgesetzten bis zur wohlbehaltenen Rückkehr des/der Dienstreisenden für etwaige Nachfragen aufbewahrt werden.
Exkursionen
Exkursionen sind als Lehrveranstaltungen zugelassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Details finden Sie im Hygienekonzept (PDF).
Weitere Informationen
Webseite des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Webseite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032
Webseite des Europäischen Zentrums für Seuchenkontrolle:
https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea
Webseite des Robert-Koch-Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Webseite der Weltgesundheitsorganisation:
https://covid19.who.int/
Webseite der Landesregierung mit Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ)
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Ihre Reise wurde storniert
Rückerstattung statt Gutschein
Verschiedene Beförderungsunternehmen sind aufgrund von Covid-19-Maßnahmen gezwungen, ihre Reisen zu stornieren und bieten nun Gutscheine statt Rückerstattungen an. Auf Grundlage der Mitteilung der EU-Kommission „Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19“ müssen Gutscheine als Erstattung nicht akzeptiert werden. Bitte bestehen Sie auf eine Rückerstattung des Gesamtbetrags. Wenn Sie einen Gutschein schon angenommen haben, sollten Sie ebenfalls rückwirkend eine Erstattung beantragen vor dem Hintergrund, dass diese Art der Erstattung nicht mit EU-Recht vereinbar ist und daher schon grundsätzlich keinen Bestand haben kann.
Die Bundesregierung will diese Regelung nun durch die EU geändert sehen und strebt eine Regelung an, die Reisende zur Akzeptanz eines Gutscheins an Stelle einer Rückzahlung verpflichtet. Da die Möglichkeit besteht, dass diese Regelung auch rückwirkend gilt, bitten wir Sie, schnellstmöglich eine Erstattung zu verlangen.
Sofern Vorauszahlungen seitens der Universität Tübingen getätigt wurden, müssen die Rückerstattungen der Beförderungsunternehmen wieder an die Universität zurückfließen.
Nach der Rückkehr von einer Reise
Einreise oder Rückreise nach Deutschland
Bezüglich Quarantänebestimmungen gilt die Verordnung Einreise und Quarantäne des Sozialministeriums. Weitere Informationen können Sie dem FAQ des Landes für Reiserückkehrer entnehmen.
Bitte beachten Sie Folgendes: Beschäftigte, die sich in Quarantäne begeben müssen, sind nach den Vorgaben der baden-württembergischen Landesregierung verpflichtet, ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen, soweit das technisch und organisatorisch möglich ist. Betroffene setzen sich bitte möglichst frühzeitig mit ihren Vorgesetzten in Verbindung.
Beratung durch das Gesundheitsamt
Rückkehrende aus dem Ausland können sich im Hinblick auf medizinische Fragen vom Gesundheitsamt Tübingen beraten lassen. https://www.kreis-tuebingen.de/corona.html
Bei Symptomen Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin aufnehmen
Falls sich typische Erkältungs- oder Grippesymptome einstellen, sollten sich Rückkehrende aus dem Ausland zunächst nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die zurückliegende Reise mit ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ( Telefon 116117) beraten.
Beratung durch den Betriebsärztlichen Dienst
Der Betriebsärztliche Dienst steht Ihnen zudem beratend zur Verfügung, +49 7071 29-87092, täglich 8.30-13.30 Uhr.