Arbeitssicherheit und Infektionsschutz
Zentrale Gefährdungsbeurteilung für den Infektionsschutz
Mit der Software für die Gefährdungsbeurteilung der UKBW wurde die Zentrale Gefährdungsbeurteilung für die gesamte Universität erstellt. Sie kann bei der Abteilung Arbeitssicherheit im entsprechenden Format angefordert werden und nach dem Herunterladen der Software auf die eignene Bedüffnisse vor Ort angepasst werden. Hier zur Ansicht als pdf.
Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung während der Covid-19 Pandemie"
Die Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung während der Covid-19 Pandemie" finden Sie hier zur Ansicht.
Hygienekonzept Universität Tübingen
Wesentliche Maßnahmen zum Infektionsschutz werden im Hygienekonzept der Universität Tübingen festgelegt. Sie finden dieses auf der Infoseite zum Coronavirus.
Arbeitshilfe: Maßnahmen für die dezentrale Gefährdungsbeurteilung Infektionsschutz
Achtung Baustelle - Page under construktion
Mit dieser Arbeitshilfe (Stand 28.08.2020) können Sie den Einsatz der an der Universität Tübingen üblichen Schutzmaßnahmen festlegen und dokumentieren.
Desinfektion von Flächen und Händen
Die Verwendung von Desinfektionsmitteln zum Infektionsschutz ist nur unter bestimmten Umständen notwendig. Regelmäßiges Händewaschen ist der Handdesinfektion vorzuziehen und daher sollen Hand-Desinfektionsmittel nur dort zum Einsatz kommen, wo Händewaschen nicht möglich ist.
Arbeitsplätze, Pausenräume, Dinge etc. die von wechselnde Personen genutzt werden sollen mit handesüblichen Reinigungsmitteln gesäubert werden. Flächendesinfektion soll dort erfolgen, wo eine nachweislich infizierte Person tätig war.
Außerdem sind Desinfektionsmittel in Laboren zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorgeschrieben.
Die Verwendung von Desinfektionsmitteln muss begründet aus der dezentralen Gefährdungsbeurteilung hervorgehen. Dann kann der Bedarf mittels Artikelbedarfsanforderung bei der Abteilung Einkauf SG 4 angefordert werden.
Übersicht Lagerartikel zur Desinfektion
Wie erhalte ich einen Mund-Nase-Schutz?
Die Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken (EN 14683) ergibt sich aus staatlichen Vorschriften, den Vorschriften des Arbeitsschutzes, dem Hygienekonzept der Universität Tübingen und spezifischen Hygienekonzepten der einzelnen Einrichtungen. Die Versorgung an der Universität Tübingen erfolgt von zentraler Stelle. Weiteren Bedarf erhalten sie über die Abteilung Einkauf SG 4.
Bitte ordern Sie keine Filtermasken (FFP2/FFP3) für Beschäftigte in Servicebereichen! FFP2/FFP3 - Masken bleiben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten, die kurzzeitig mit gefährlichen Substanzen in Laboren und technischen Bereichen umgehen müssen. Für die Beschaffung von FFP2/FFP3 - Masken gehen sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung vornehmen
Der Vorgesetzte nimmt eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf den Arbeitsplatz vor.
- Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung zum Download Checkliste in Überarbeitung
- Merkblatt für die Verwendung einer partikelfiltrierenden Halbmaske OHNE Ausatemventil
Schritt 2: Beiblatt zum Abruf und Artikelbedarfsanforderung ausfüllen
Der Vorgesetzte füllt eine Artikelbedarfsanforderung sowie das Beiblatt zum Abruf der FFP2/FFP3 - Masken aus und übersendet dieses an die Abteilung Einkauf SG 4.