Uni-Tübingen

Kinderbetreuung bei Tagungen

Die Möglichkeit die eigenen Kinder mit auf Tagungen, Kongresse oder andere Veranstaltungen zu nehmen, ermöglicht manchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern überhaupt erst die Teilnahme und ist somit ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie. Das Familienbüro berät die Organisatorinnen und Organisatoren von Tagungen bei der Bereitstellung eines entsprechenden Angebots.

Handreichung für die Durchführung von Kinderbetreuungsangeboten bei Tagungen:

  1. In der Einladung zur Tagung sollte bereits auf das Kinderbetreuungsangebot hingewiesen werden.
     
  2. Der Anmeldung zur Tagung sollte ein Formular beigelegt werden mit dem die Anmeldung zur Kinderbetreuung erfolgen kann. Darin sollte u.a. das Alter der Kinder und die gewünschte Betreuungszeit abgefragt werden. Ferner sollte den Eltern mitgeteilt werden, dass mit der Teilnahme an dem Betreuungsangebot für die Kinder kein Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz verbunden ist und dass sie vor Beginn der Betreuung einen entsprechenden Haftungsausschluss unterschreiben müssen.
     
  3. Die Erfahrung lehrt, dass kurz vor der Tagung oft einige Eltern/Kinder abspringen oder kurzfristig noch neuer Bedarf angemeldet wird. Das sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
     
  4. Die Kosten des Kinderbetreuungsangebots sollten möglichst früh kalkuliert und im Idealfall z.B. auf die Tagungspauschale umgelegt werden. Auch von den Eltern kann (zusätzlich) ein Beitrag erhoben werden.
     
  5. Problematisch ist es, an der Universität Tübingen Räume zu finden, in denen eine Kinderbetreuung bei Tagungen durchgeführt werden kann, zumal der Betreuungsort in räumlicher Nähe zum Tagungsort liegen sollte. Die beiden bestehenden Familienzimmer sind zudem klein und eignen sich nur für die Betreuung weniger Kinder. Eine vorheriger Anmeldung und Reservierung der für das Betreuungsangebot ausgewählten Räume ist in jedem Fall zwingend notwendig! Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den jeweilligen Zuständigen der Familienzimmer in Verbindung.
    1. Im Brechtbau steht Ihnen ein Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung. Es ist mit Spielzeug und Wickeltisch ausgerüstet und hat eine Toilette in unmittelbarer Nähe. Ansprechpartnerin: Frau Dr Heike Oberlin,
      Tel: 29-74005.
    2. Im Familienzimmer auf der Morgenstelle im HSZ 16, in Raum 3 E 06 können bis zu drei Kinder von bis zu zwei Betreuungspersonen betreut werden. Es ist mit einer Küchenzeile, Tisch und Stühlen, Wickeltisch, Sofa sowie Spielzeug ausgestattet; eine Toilette befindet sich in unmittelbarer Nähe. Ansprechpartner: Das Familienbüro der Universität Tübingen, Tel.: 29-74961.
       
  6. Da es erforderlich ist, dass die Betreuungspersonen einen umfassenden Versicherungsschutz genießen und dieser nicht von der Universität Tübingen übernommen werden kann, ist es angeraten den Service von TüFa, der Tübinger Familien- und Altenhilfe e.V. in Anspruch zu nehmen (TüFa e.V. Tel.: 07071/98 05 13). TüFa verfügt über einen Pool an erfahrenen und zuverlässigen Kinderbetreuer/innen mit Führungszeugnis, die über TüFa sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert sind. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungstellung durch TüFa.
    Studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte dürfen keine Kinderbetreuung übernehmen!
     
  7. Vor Beginn der Kinderbetreuung müssen die Eltern einen Haftungsausschluss unterschreiben.
     
  8. Während der Tagung müssen die Betreuungspersonen jederzeit die Eltern kontaktieren können. Ferner muss eine Person aus dem Organisationsteam mit klar geregelter Zuständigkeit für die Organisation des Kinderbetreuungsangebots den Betreuungspersonen und den Eltern zur Ansprache zur Verfügung stehen. Auch sollte diese zuständige Person von sich aus regelmäßig überprüfen, ob alles in Ordnung ist oder Hilfe benötigt wird.