Uni-Tübingen

Elterngeld für Studierende

Die Voraussetzungen der Elterngeldberechtigung ergeben sich aus § 1 Bundeselterngesetz (BEEG).
Für Studierende ist folgendes wichtig:

Wichtig: ElterngeldPlus für Kinder, die ab dem 01. Juli 2015 geboren werden:

Für Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren sind, gelten zusätzlich zu den bestehenden Ansprüchen auf Elterngeld und Elternzeit die Rechte des „Elterngeld Plus“. In dieser Broschüre erhalten Sie einen guten ersten Überblick über das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit. Die selbe Broschüre in englischer Sprache.

Die Höhe des Elterngeldes

Die Höhe und Berechnung des Elterngeldes ergibt sich insbesondere aus § 2 BEEG. Elterngeld beträgt mindestens 300,- Euro und höchstens 1.800,- Euro. Es wird auf der Grundlage des Einkommens vor der Geburt berechnet und beträgt in der Regel 67% des durchschnittlichen Verdienstes im Jahr vor der Geburt. Für Geringverdienende, zum Beispiel Studentische Hilfskräfte, erhöht sich dieser Prozentsatz. Es gibt einen Mehrlingsbonus und einen Aufschlag in Höhe von 10 % für Geschwister unter drei Jahren, siehe § 2a BEEG.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer ausführlichen Elterngeldseite.

Allgemeine Hinweise für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands:

Informationen der L-Bank zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands.

Information in English:

The ElterngeldPlus with partnership bonus and more flexible parental leave
Parental allowance and parental leave