Uni-Tübingen

Informationen und Vorgehensweisen für die Beauftragten

1. Vorgehensweise:
  • Sie erhalten eine Kopie des Formulars „Mitteilung der Schwangerschaft / Stillzeit“ vom Studierendensekretariat.
  • Bitte bieten Sie der Studentin unverzüglich ein Beratungsgespräch an (z.B. via E-Mail). Falls sich die Studentin innerhalb von 2 Wochen nicht meldet, haken Sie bitte nach. Nach weiteren 2 Wochen ohne Rückmeldung der Studentin, benachrichtigen Sie bitte das Studierenden­sekretariat via E-Mail. Damit ist das Verfahren für Sie vorerst abgeschlossen. Das Studierendensekretariat legt Ihre E-Mail in der Akte ab.
  • Zum Beratungstermin bringt die Studentin das von ihren Dozierenden ausgefüllte (II und ggf. V) und unterschriebene Formular „Dokumentation und individuelle Beratung zum Mutterschutz“ mit, das eine Gefährdungsbeurteilung (grün, gelb, rot) jeder einzelnen Veranstaltung durch die Dozierenden beinhaltet.
    Sie füllen im genannten Formular III, IV und ggf. V aus und unterschreiben das Formular. Auch die Studentin unterschreibt das Formular.
2. Beratung zum weiteren Studienverlauf (siehe dazu Formular „Dokumentation“)
  • Bitte besprechen Sie mit der Studentin das Ergebnis des durch die Dozierenden ausgefüllte und an Sie ausgehändigte Formular „Dokumentation“ und erläutern Sie die Beurteilung und deren Konsequenzen für den weiteren Studienverlauf.
  • Erarbeiten Sie mit der Studentin einen individuellen Studienplan für die kommenden Semester, um Benachteiligungen, die durch die Mutterschaft bzw. Stillzeit entstehen zu verhindern bzw. möglichst gering zu halten. Dies sollte unter Einbeziehung der, durch die Studentin geplanten Stillzeit erfolgen.
  • Prüfen Sie die Möglichkeiten, Prüfungsleistungen oder Veranstaltungen vorzuziehen oder individuelle Prüfungen anzubieten.
  • Passen Sie bitte ggf. die Prüfungsfristen dem geänderten Studienverlauf an und stimmen Sie diese mit den zuständigen Prüfungsämtern ab.
3. Versand an das Studierendensekretariat
  • Bitte senden Sie das unterschriebene Formular „Dokumentation und individuelle Beratung zum Mutterschutz“ sowie alle von den Dozierenden ausgefüllten Formulare Spezifische Gefährdungsbeurteilung für Lehrveranstaltungen und Maßnahmen an das Studierenden­sekretariat. Die Mitarbeitenden des Studierendesekretariats senden die spezifischen Gefährdungsbeurteilungen ... an das Regierungspräsidium.

Alle Informationen, Formulare und das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes sind auf der Internetseite des Familienbüros zu finden.
www.uni-tuebingen.de/studentischer-mutterschutz