Uni-Tübingen

Informationen für Studentinnen

1. Schwangerschaft

 

  • Sie sollen Ihre Schwangerschaft bzw. die Stillzeit im Studierendensekretariat melden. Hierzu benutzen Sie das Formular „Mitteilung Schwangerschaft/Stillzeit“. Dieses erhalten Sie im Studierendensekretariat oder auf der Internetseite des Familienbüros (siehe unten). Als Nachweis der Schwangerschaft können Sie eine Kopie des Mutterpasses, mit dem Namen der Mutter und dem voraussichtlichen Entbindungstermin (andere persönliche Angaben können geschwärzt sein) oder ein ärztliches Attest mit voraussichtlichem Geburtstermin nutzen.

  • Ist Ihr Studiengang auf dem Formular „Mitteilung Schwangerschaft/Stillzeit“ nach dem Ampelsystem (siehe dazu Information „Ampelsystem“) grün eingestuft, so können Sie Ihr Studium fortführen. Hierzu gehen Sie mit einer Kopie des Formulars „Mitteilung“ und dem Formular „Dokumentation und individuelle Beratung zum Mutterschutz“ auf Ihre Dozierenden zu. Bei den frei wählbaren Modulen aus anderen Fakultäten könnten ggf. Lehrveranstaltungen dabei sein, in denen mit einer Gefährdung zu rechnen ist. Sie sollten sich in diesem Fall zur Abklärung an die jeweiligen Dozierenden wenden.

  • Ist Ihr Studiengang rot eingestuft, so muss durch die entsprechenden Dozierenden eine spezifische Gefährdungsbeurteilung für jede Ihrer besuchten oder geplanten Lehrveranstaltungen erstellt werden. Hierzu gehen Sie mit einer Kopie des Formulars „Mitteilung“ und dem Formular „Dokumentation und individuelle Beratung zum Mutterschutz“ auf Ihre Dozierenden zu. Die Dozierenden füllen das Formular (II. und ggf. V.) aus und sprechen die Konsequenzen für Ihren weiteren Veranstaltungsbesuch mit Ihnen durch. Ausgenommen sind Vorlesungen und Seminare im Hörsaal oder im Seminarraum (ohne Experimente) für die keine spezifische Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss.
  • In beiden Fällen wird Ihnen unverzüglich ein Beratungsgespräch durch die/den Beauftragte/n für studentischen Mutterschutz in Ihrem Studiengang angeboten. Bei rot eingestuften Studiengängen müssen Sie das Gespräch wahrnehmen. Hierzu ist das ausgefüllte Formular „Dokumentation und individuelle Beratung zum Mutterschutz“ mitzunehmen. Die Liste der Beauftragten für Mutterschutz finden Sie auf der Internetseite des Familienbüros. Sie können auch, falls Sie dies wünschen direkt auf die/den für Sie zuständige/n Beauftragte/n zugehen.
  • Inhalte des Beratungsgesprächs sind folgende:
    • Anpassung von Studienbedingungen
    • Änderungen des Studienverlaufs und Ersatzleistungen
    • Weiterer Studienverlauf / Studienplanung
    • Auswirkungen auf Prüfungsfristen
  • Sollten Sie in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) weiterstudieren wollen, müssen Sie das Formular „Verzichtserklärung“ ausfüllen und unterschrieben an das Studierendensekretariat senden.
  • Soweit Sie mehrere Fächer studieren, müssen Sie das Verfahren für jedes Fach separat durchführen.

 

2. Nach der Geburt

Zur Errechnung der Schutzfristen sowie der voraussichtlichen Dauer der Stillzeit teilen Sie nach der Geburt Ihres Kindes der/dem Beauftragten für den studentischen Mutterschutz den tatsächlichen Geburtstermin mit (Kopie der Geburtsurkunde).

 

Informationspflicht durch die Universität (gem. § 14 MuSchG)

Die Universität ist verpflichtet, Sie über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren, was in dem Beratungsgespräch mit den Dozierenden und der/dem Beauftragten für studentischen Mutterschutz erfolgt.

 

Weitere Hilfen und Unterstützung

Das Familienbüro der Universität berät Sie gerne darüber hinaus. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Die Beratung ist vertraulich.

 

Alle Informationen, Formulare und das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes sind auf der Internetseite des Familienbüros zu finden.
https://www.uni-tuebingen.de/studentischer-mutterschutz