Gleichstellung an den Fakultäten
Die Universität Tübingen gliedert sich seit dem 1. Oktober 2010 in sieben Fakultäten. Diese nehmen ihre Aufgaben in Forschung und Lehre weitgehend autonom im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung wahr. Aufgrund dieser Autonomie muss auch die Gleichstellungspolitik dezentral auf Fakultätsebene institutionalisiert sein.
Hierzu gibt es an jeder Fakultät eine/n Fakultätsgleichstellungsbeauftragte/n und zu deren Unterstützung teilweise auch Gleichstellungskommissionen und Institutsgleichstellungsbeauftragte.
Liste der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten (Stand ´24.11.2022)
- Gleichstellungsbeauftragter der Evangelisch-Theologischen Fakultät
Prof. Dr. Martin Leuenberger
Tel.: (07071) 29 - 75253
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- Gleichstellungsbeauftragte der Katholisch-Theologischen Fakultät
Prof. Dr. Stephan Winter
Tel: (07071) 29- 78063
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- Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad
Tel: (07071) 29-72110
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- Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät
Prof. Dr. Birgit Derntl
Tel: (07071) 29 - 85437
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- Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät
Prof. Dr. Monika Schrimpf
Tel: (07071) 29- 73959
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- Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Prof. Dr. Martin Biewen
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- Gleichstellungsbeauftragte der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät
Dr. Annette Denzinger
Tel: (07071) 29- 72958
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- Gleichstellungsbeauftragte des Zentrums für Islamische Theologie
Juniorprofessorin Dr. Fahimah Ulfat
Tel: (07071) 29- 75341
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Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten
Die meisten Fakultäten regeln die Wahl ihrer Gleichstellungsbeauftragten, deren Aufgaben sowie die gleichstellungspolitischen Ziele und geplanten Maßnahmen der Fakultät in einem Fakultätsgleichstellungsplan.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten werden vom Fakultätsrat gewählt, gleichzeitig übernehmen sie vielfach die Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und ihrer nach §4 LHG geregelten Aufgaben auf Fakultätsebene. Sie sind daher zweifach legitimiert: Zum einen als Vertreterin der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und zum anderen als durch den Fakultätsrat gewählte Fakultätsgleichstellungsbeauftragte.
Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten folgende:
- Beratung des Fakultätsvorstands, des Fakultätsrats und der Fakultätsangehörigen in allen Fragen der Gleichstellung
- Unterstützung des Fakultätsvorstands bei der Entwicklung von Gleichstellungsplänen, Gleichstellungsmaßnahmen und Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an der jeweiligen Fakultät
- Übernahme der Vorprüfung von Beschwerden über Benachteiligungen
- Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende Maßnahmen, um Benachteiligungen durch Studien- und Arbeitsbedingungen zu beseitigen
- Organisation von Informationsveranstaltungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen
- Organisation von Vorträgen und Ringvorlesungen zu Themen der Frauen- und Geschlechterforschung
- Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten, z.B. in Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
Wichtige Informationen über die Gleichstellungsarbeit an den Fakultäten finden sich auch in der:
Handreichung für die Arbeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten