Uni-Tübingen

Gleichstellung an den Fakultäten

Die Universität Tübingen gliedert sich seit dem 1. Oktober 2010 in sieben Fakultäten. Diese nehmen ihre Aufgaben in Forschung und Lehre weitgehend autonom im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung wahr. Aufgrund dieser Autonomie muss auch die Gleichstellungspolitik dezentral auf Fakultätsebene institutionalisiert sein.

Hierzu gibt es an jeder Fakultät eine/n Fakultätsgleichstellungsbeauftragte/n und zu deren Unterstützung teilweise auch Gleichstellungskommissionen und Institutsgleichstellungsbeauftragte.

Liste der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten (Stand ´24.11.2022)

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten
Die meisten Fakultäten regeln die Wahl ihrer Gleichstellungsbeauftragten, deren Aufgaben sowie die gleichstellungspolitischen Ziele und geplanten Maßnahmen der Fakultät in einem Fakultätsgleichstellungsplan.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten werden vom Fakultätsrat gewählt, gleichzeitig übernehmen sie vielfach die Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und ihrer nach §4 LHG geregelten Aufgaben auf Fakultätsebene. Sie sind daher zweifach legitimiert: Zum einen als Vertreterin der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und zum anderen als durch den Fakultätsrat gewählte Fakultätsgleichstellungsbeauftragte.

Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten folgende:

Wichtige Informationen über die Gleichstellungsarbeit an den Fakultäten finden sich auch in der:
Handreichung für die Arbeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten