TEA - Gastprofessur
Die Forschung zeigt, dass es Studentinnen in Fächern mit geringem Frauenanteil am Lehrpersonal an Vorbildern fehlt und sie sich deshalb mit einer konsequenten Verfolgung einer wissenschaftlichen, aber auch einer anderen beruflichen Laufbahn deutlich schwerer tun als ihre männlichen Mitstudierenden.
Die Universität lädt deshalb jedes Wintersemester eine Wissenschaftlerin als Gastprofessorin zur Lehre in einem Fach ein. Die Gastprofessorinnen haben eine Lehrverpflichtung von 9 SWS.
Antragstellung
- Die TEA-Gastprofessuren werden vorzugsweise an Fächern mit einem geringen Professorinnenanteil vergeben.
- Die Vergabe erfolgt durch die Universitätsgleichstellungsbeauftragte unter Beratung durch die Senatsgleichstellungskommission.
- Anträge stellen können Fakultäten/Fachbereiche/Institute und studentische Gruppen (z.B. Fachschaften).
- Als Gastprofessorin vorgeschlagen werden dürfen Professorinnen, habilitierte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlerinnen mit einer habilitationsäquivalenten Leistung.
Ausschreibung für das Jahr 2020
Informationen zur Ausschreibung für das Wintersemester 2020/21:
English Version:
Antragsschluss ist der 6. April 2020.