Uni-Tübingen

Was ist zu tun nach einem Arbeits- /Wegeunfall?

Arbeitsunfälle müssen immer gemeldet werden, entweder über einen Eintrag im „Verbandbuch“ oder über eine Unfallanzeige. Die Unfallanzeige ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen nötig und auch nach einem Arztbesuch empfohlen. Bei (vermeintlichen) Bagatellverletzungen reicht der Eintrag im Verbandbuch. Trotz des Namens „Verbandbuch“ sind hier jegliche Arbeitsunfälle, die nicht als Unfall gemeldet werden (müssen), einzutragen. Der Verbandbucheintrag wird an die Abteilung Arbeitssicherheit geschickt und dort abgelegt (und nicht mehr wie früher im Sekretariat gesammelt und aufbewahrt).

Gleiches gilt bei einem Wegeunfall. Auch dieser sollte im eigenen Interesse auf jeden Fall gemeldet werden (entweder als Unfallanzeige oder mit Hilfe des Verbandbuches), selbst wenn die gesundheitlichen Unfallfolgen zunächst als harmlos eingeschätzt werden. Im Falle von später auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Leistungen durch den Unfallversicherungsträger nach sich ziehen könnten, ist es unerlässlich, dass der Unfall umfassend dokumentiert wurde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Leistungen des Unfallversicherungsträgers sich in aller Regel deutlich von denjenigen der gesetzlichen Kassen unterscheiden.

Versichert sind Wegeunfälle in der Regel nur auf dem direkten Arbeitsweg. Ausnahmen sind u. a. Umwege, um Kinder zu einer Betreuungseinrichtung zu bringen oder abzuholen oder im Rahmen von Fahrgemeinschaften. Wird der Weg aus privaten Gründen verlassen, z. B. zum Einkaufen, ist dieser Umweg nicht versichert – wenn aber der direkte Weg innerhalb von zwei Stunden wieder aufgenommen wird, lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf.

Der für die Universität zuständige Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW). Für Beamt:innen ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zuständig.

Im „Homeoffice“ (also in Telearbeit oder mobiler Arbeit) gilt seit Ende Juni 2021 der gleiche Versicherungsschutz wie bei vor Ort tätigen Mitarbeitenden. Somit ist jetzt auch der Weg aus dem „Homeoffice“ zur Kita sowie die Wege zur Nahrungsaufnahme und zur Toilette versichert (Achtung: die private Tätigkeit selbst, wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, ist weiterhin nicht versichert!).

Wie erfolgt die Unfallmeldung?

Das Formular „Unfallanzeige“ muss ausgefüllt und der Personalabteilung zugeschickt werden. Dieses ist über die beiden folgenden Verlinkungen zu finden:

Das Formular kann entweder durch die/den Geschädigte:n oder die/den Vorgesetzte:n ausgefüllt werden und wird anschließend über den Vorgesetzten und die Personalabteilung an die UKBW – bzw. bei Beamt:innen an das LBV – weiter geleitet. Der Personalrat ist dabei zu beteiligen.

Weitere Informationen

Der betriebsärztliche Dienst hat noch weitere ausführliche Informationen auf seiner Webseite zusammengestellt, u. a. zur Vorstellung beim Durchgangs-Arzt: https://uni-tuebingen.de/de/254858 

Stand: 02/2024