Seit September 2017 können Angestellte und BeamtInnen ein Freistellungsjahr (oder ein halbes Jahr) beantragen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift können Sie hier herunterladen. Die Verwaltungsvorschrift wurde im September 2024 verlängert und ist nun vorerst gültig bis zum 30.09.2031. Entsprechende Anträge sind formlos an die Personalabteilung zu richten; es wird empfohlen, vor Antragstellung Rücksprache mit der/dem Vorgesetzten zu halten.
Stand: 04/2025