Universitätsbibliothek

Open-Access-Publikationsfonds für Bücher

Die Universität Tübingen beteiligt sich an den Kosten der Open-Access-Veröffentlichung wissenschaftlicher Bücher, um Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen. Gefördert werden Monographien, Sammelbände und Dissertationen, die aus DFG-geförderten Projekten hervorgehen und erstmals erscheinen. Pro Titel können bis zu 4.200 € (5.000 € brutto) als Zuschuss bewilligt werden. Für den Zeitraum 2026 bis 2028 stehen dafür DFG-Mittel zur Verfügung.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Angehörige der Universität Tübingen, die als Autor*innen oder Herausgeber*innen fungieren und für die Bezahlung der Publikationsgebühren (Book Processing Charge, kurz BPC) verantwortlich sind. Bei Sammelbänden sollte eine Person pro Buch den Antrag auf Förderung stellen, um Doppelanträge zu vermeiden. 

Welche Publikationen sind förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Monographien, Sammelbände oder Dissertationen, die aus DFG-Projekten hervorgehen. Sammelbände können nur berücksichtigt werden, wenn der Verlag eine BPC für das gesamte Werk erhebt. Einzelne Beiträge innerhalb von Sammelbänden werden nicht gefördert. Ein finanzieller Zuschuss zu nachträglichen Freikäufen (d.h. die nachträgliche Open-Access-Stellung von bereits in Print erschienenen Büchern) ist ebenfalls nicht möglich.

Anforderungen an Qualität, Lizenzierung und Kennzeichnung

Alle geförderten Publikationen sind unter einer freien Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht, bevorzugt CC BY, alternativ CC BY-SA. Alle Bestandteile der geförderten Publikation müssen unmittelbar mit dem Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit online zugänglich sein. Die Veröffentlichung der Open-Access-Version muss zeitgleich zu oder vor einer eventuellen Printversion erfolgen. Die Vergabe einer DOI sowie einer ISBN ist verpflichtend. DOI, ISBN und Lizenzinformationen sind in der Publikation ausgewiesen und in den zugehörigen Metadaten hinterlegt. Die Metadaten werden unter der Lizenz CC0 zur Verfügung gestellt. Die Publikation wird im Directory of Open Access Books (DOAB) aufgeführt.

Das Open-Access-Team prüft nicht den inhaltlichen wissenschaftlichen Anspruch. Es muss jedoch ein anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren beim Verlag oder im Fachbereich (z.B. Peer Review oder Editorial Review) nachgewiesen werden.

Die Zugehörigkeit der Autor*innen bzw. Herausgeber*innen zur Universität Tübingen ist in der Veröffentlichung deutlich erkennbar. 

Jede Publikation sollte sowohl einen Hinweis auf das zugrunde liegende Drittmittelprojekt als auch auf die finanzielle Förderung durch den Publikationsfonds enthalten. Der Förderhinweis sollte im Buch angegeben sein: 

„Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - [9-stellige DFG-Projektnummer].“
„Diese Publikation wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Tübingen gefördert.“

Jede geförderte Publikation wird nach ihrer Veröffentlichung zusätzlich im Repositorium der Universität Tübingen nachgewiesen und dort zugänglich gemacht.

Anforderungen an den Verlag und Kostentransparenz

Der Verlag muss die Anforderungen des Directory of Open Access Books (DOAB) erfüllen oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) gelistet sein. Auch universitäre Open-Access-Verlage wie Tübingen University Press (TUP) zählen dazu. 

Der Kostenvoranschlag des Verlags sowie die eingereichte Rechnung müssen eine transparente, nachvollziehbare und in sich konsistente Kostenaufstellung enthalten, aus der die Open-Access-relevanten Kosten eindeutig und getrennt von Druck- und Produktionskosten hervorgehen. Förderfähig sind ausschließlich die reinen Open-Access-Gebühren (z.B. DOI- und Lizenzvergabe, Metadatenmanagement, Langzeitarchivierung, Indexierung). Kosten für Verlagsleistungen, die auch bei einer Publikation ohne Open-Access-Freischaltung anfallen, sind nicht förderfähig. Druckkosten, Satz- und Layoutkosten, Zuschläge für Farbabbildungen oder Seitenumfänge sowie sonstige Produktionskosten (z.B. Covergestaltung, Lektorat, Korrektorat) werden nicht übernommen.

Antragstellung und Ablauf

Der Antrag wird über ein Onlineformular gestellt, in dem alle relevanten Informationen erfasst werden. Wir empfehlen ein Beratungsgespräch, um Fragen zu Lizenzen, Kostenkalkulation oder Vergleichsangeboten zu klären. 

Nach Prüfung des Antrags durch das Open-Access-Team erfolgt eine befristete Förderzusage, innerhalb derer die Rechnung beim Open-Access-Team eingereicht werden muss. Die Zahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung und umfasst ausschließlich die Open-Access-relevanten Kosten. Sollte das Buch im vereinbarten Zeitraum nicht erscheinen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.