Sowohl die Erhebung als auch die weitere Aufbereitung und Auswertung von Daten im Kontext bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Lehrkräfte-, Schul- und Unterrichtsforschung ist in der Regel mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Häufig geht dies einher mit einer besonderen Sensibilität der Daten sowie mit entsprechenden datenschutzrechtlichen und ethischen Frage- und Problemstellungen. Umso höher ist die Bedeutung eines verantwortungsvollen Datenmanagements, das es auch erlaubt, die einmal erhobenen, pflegeintensiven Daten für weitere, eigene Forschungsfragen zu nutzen und anderen Forschenden zur Sekundärnutzung zur Verfügung zu stellen.
Den positiven Aspekten des Forschungsdatenmanagements, und hier insbesondere der Bereitstellung von Forschungsdaten zur Sekundärnutzung, können jedoch mitunter Schwierigkeiten gegenüberstehen. Dies können rechtliche Restriktionen, besondere Anforderungen beim Feldzugang sowie die Schutzbedürftigkeit und Teilnahmebereitschaft der an der Forschung beteiligten Personen sein, insbesondere bei der Erhebung von Daten von Kindern und Jugendlichen sowie im (Aus)Bildungskontext an (staatlichen) Einrichtungen und in anderen Abhängigkeitskontexten. Mit Blick auf eine hohe Kontextbezogenheit der Erhebungen kann sich mitunter auch schlicht die Frage stellen, ob bzw. in welcher Form die Daten überhaupt zur Nachnutzung geeignet sind.