Tübingen School of Education (TüSE)

Wie schließe ich einen Lehramtsstudiengang an der Universität Tübingen ab?

Egal, ob Sie sich in einem B.Ed.-, M.Ed.- oder einem M.Ed. Erweiterungsfach-Studiengang befinden, der Studienabschluss organisiert sich immer über folgende Schritte:

  1. Erbringen letzter Leistungen inkl. Abschlussarbeit (die Abschlussarbeit kann im M.Ed. Erweiterungsfach auf Wunsch auch wegfallen),
  2. Antrag auf Zeugnisausstellung.

Auf die häufigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, antworten wir mit dem folgenden FAQ-Bereich:

Wie und wann erbringe ich meine letzten Leistungen?

  • In welcher Reihenfolge Sie Ihre Leistungen erbringen müssen, erfahren Sie in den Modulhandbüchern Ihrer Fächer und der Bildungswissenschaften (BWS).
  • Im besonderen Teil der Prüfungsordnungen Ihrer Fächer und des BWS wird festgelegt, ab wann Sie zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) zugelassen werden.
  • Sie müssen nur eine Bachelor- oder Masterarbeit schreiben und zwar in einem Ihrer beiden Fächer (im M.Ed., aber nicht im B.Ed., kann die Arbeit auch im BWS geschrieben werden). Damit schließt der gesamte Bachelor- bzw. Masterstudiengang ab (der Abschluss gilt dann auch für das zweite Fach, in dem keine Abschlussarbeit geschrieben wurde).
  • I.d.R. ist die Abschlussarbeit die letzte Leistung, die Sie in Ihrem (Teil-) Studiengang erbringen. Es kann aber auch sein, dass Sie noch wenige Leistungen nach Abschluss der Bachelor- oder Masterarbeit absolvieren müssen. Ob dies in dem Fach möglich ist, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, regelt der besondere Teil der Prüfungsordnung Ihres Faches.
  • Offene Leistungen im anderen Fach bzw. dem BWS, in dem die Abschlussarbeit nicht geschrieben wird, spielen für die Zulassung zur Abschlussarbeit allerdings keine Rolle. Es kann also sein, dass Sie bereits zur Abschlussarbeit in Fach 1 zugelassen werden und in Fach 2 noch Leistungen erbracht werden müssen.

Wie werde ich für eine Abschlussarbeit zugelassen?

Die Zulassung zu Ihrer Abschlussarbeit beantragen Sie bei der bzw. dem für das Fach zuständigen Mitarbeiter:in im Zentralen Prüfungsamt:

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit regelt der besondere Teil der Prüfungsordnung für das jeweilige Fach

Wie bekomme ich mein Abschlusszeugnis?

Sind alle Leistungen aus Ihrem Studiengang B.Ed. / M.Ed. / M.Ed. Erweiterungsfach erbracht und in alma verbucht worden (sämtliche Leistungen Ihrer allgemeinbildenden Fächer inkl. Abschlussarbeit + Bildungswissenschaften), stellen Sie anschließend selbstständig beim Zentralen Prüfungsamt einen Antrag auf Zeugnisausstellung für den betreffenden Studiengang. Im Erweiterungsfach haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Abschlusszertifikat zu stellen.

Antrag auf Zeugnisausstellung B.Ed.
Antrag auf Zeugnisausstellung M.Ed.
Antrag auf Zeugnisausstellung / Zertifikatsausstellung M.Ed. Erweiterungsfach

Der Antrag wird per E-Mail an folgende Adresse geschickt: zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de

Die Ausstellung der Zeugnisdokumente dauert ca. drei Wochen

Beachten Sie, dass in der Winterpause von 16.12. bis 06.01. im Prüfungsamt keine Zeugnisse oder Bestehensbescheinigungen ausgestellt werden.

Wie exmatrikuliere ich mich?

Verlassen Sie nach dem Abschluss Ihres Studienganges die Universität Tübingen, beantragen Sie selbstständig Ihre Exmatrikulation zum Ende oder einem früheren Datum Ihres letzten Semesters. Den Antrag stellen Sie direkt über die Webseite Exmatrikulation der Uni Tübingen, wo Sie auch weitere Infos und Hinweise zum Exmatrikulations-verfahren finden.

Abschlussfeier für Absolvierende eines Master of Education

Einmal im Jahr organisiert die TüSE eine zentrale Abschlussfeier für alle Absolventinnen und Absolventen eines M.Ed. oder M.Ed. Erweiterungsfachs. Die Veranstaltung findet in festlichem Rahmen i.d.R. Ende Oktober statt. Eine schriftliche Einladung erhalten automatisch alle Absolvierenden, die bis Anfang/Mitte Oktober ihr Zeugnis vom Prüfungsamt bekommen haben. Wer sein Zeugnis erst danach erhält, wird automatisch für die Abschlussfeier im Folgejahr eingela- den. Bei Fragen zur Feier wenden Sie sich in der TüSE bitte direkt an Frau Kastl: gabriele.kastlspam prevention@uni-tuebingen.de.