Welche Dokumente muss ich zur Bewerbung für den Masterstudiengang Schulpsychologie einreichen?

Während der Bewerbung über das Online-Portal wird Ihnen im Detail erklärt, welche Dokumente Sie beifügen müssen. Im Überblick sind der Bewerbung die folgenden Dokumente in Kopie beizufügen:

... das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Kopie;

... das Zeugnis über den Abschluss des Bachelorstudiengangs Psychologie oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer Hochschule, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Kopie;

... eine tabellarische Darstellung des Werdegangs (z.B. Transcript of Records des Bachelorstudiengangs mit Auflistung der Module, Veranstaltungen und zugehörigen Leistungspunkte; Diploma Supplement; Praktika; Studienaufenthalte im Ausland; Sprachprüfungen);

... ggf. Nachweise über vorhandene einschlägige Berufsausbildung bzw. einschlägige berufspraktische Tätigkeit oder/und Leistungsnachweise über schulpsychologische Veranstaltungen oder Praktika im Rahmen des bisherigen Bachelorstudiums;

... ggf. Nachweise über Stipendien, Preise und/oder besondere Auszeichnungen für Studienleistungen;

... eine Bestätigung, dass Sie an einer in- oder ausländischen Hochschule in einem Masterstudiengang Psychologie oder in Masterstudiengängen eines Nachbarfaches den Prüfungsanspruch nicht verloren haben. Dies wird im Anmeldebogen abgefragt.

... einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, sofern Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist (DSH bzw. testDaF).

Muss ich für meine Bewerbung Englischkenntnisse nachweisen?

Für die Bewerbung für den Masterstudiengang Schulpsychologie sind fortgeschrittene Englischkenntnisse aus dem Abitur und dem Bachelorstudium ausreichend und müssen nicht durch externe Tests (z.B. TOEFL) oder Kursteilnahmen nachgewiesen werden. Liegen Testergebnisse oder Teilnahmebescheinigungen vor, können Sie diese jedoch bei einer Bewerbung mit einreichen.

Muss ich ein Motivationsschreiben zur Bewerbung einreichen?

Ein Motivationsschreiben ist keine Voraussetzung bei der Bewerbung. Sie können jedoch eines mit Ihren Unterlagen einreichen, um beispielsweise genauer auf Ihre Erfahrungen im Bereich der Schulpsychologie einzugehen oder zusätzliche Qualifikationen zu erläutern.

Ich erhalte mein Abschlusszeugnis erst nach Ende der Bewerbungsfrist. Kann ich das Zeugnis nachreichen?

Bei der Bewerbung für den Masterstudiengang Schulpsychologie reicht ein vorläufiges Transcript of Records aus. Bei der Einschreibung an der Universität Tübingen sollte das endgültige Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Die Nachreichefrist endet spätestens am 31.12. des laufenden Jahres.

Kann ich über das Nachrückverfahren noch zugelassen werden?

Es gibt prinzipiell ein Nachrückverfahren für den Masterstudiengang Schulpsychologie. Dies wird aber erst dann initiiert, wenn bis zu einer bestimmten Frist nicht alle zu vergebenen Studienplätze besetzt sind.

Kann ich in den Masterstudiengang Schulpsychologie auch quer einsteigen?

Prinzipiell ist ein Quereinstieg in den Masterstudiengang Schulpsychologie möglich. Aufgrund der kurzen Dauer des Studiums und der spezifischen obligatorischen Veranstaltungen des Studiengangs, die dann ggf. nachzuholen sind, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob ein Quereinstieg gewährt werden kann.

Ist mein aktueller Studiengang für die Bewerbung zum Masterstudiengang Schulpsychologie anerkannt?

Grundsätzlich ist der B.Sc. Psychologie die Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang M.Sc. Schulpsychologie.
Über weitere Studeinänge entscheidet die Studienkommission.

Ein Lehramtsstudium kann für die Zulassung zum M.Sc. Schulpsychologie nicht anerkannt werden.

Nicht anerkannt werden:
Angewandte Kindheitswissenschaften
Anglistik / Amerikanistik & Psychologie
Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie (EBPP)
Erziehungswissenschaft
ev. Theologie
Gesundheitswissenschaften
Kunsttherapie
Lehramtsstudiengänge (sämtliche)
Pädagogik
Rehabilitationspsychologie
Religionswissenschaft
Soziale Arbeit
Sozialwissenschaften
Soziologie
Wirtschaftspsychologie
 

Kann ich mich mit einem ausländischen Bachelorabschluss auf den Masterstudiengang Schulpsychologie bewerben?

Ja, auch ausländische Bachelorabschlüsse werden anerkannt, sofern sie dem deutschen Bachelorabschluss in Psychologie gleichwertig sind.

Muss mein Bachelorabschluss in Psychologie 4-jährig sein, um mich bewerben zu können, oder reicht ein 3-jähriger Abschluss aus?

Voraussetzung für eine Bewerbung auf den Masterstudiengang Schulpsychologie ist der Nachweis eines 3-jährigen Bachelorabschlusses in Psychologie mit mind. 180 Credit Points. Unter im Einzelfall zu prüfenden Umständen besteht die Möglichkeit, bei vorangegangenem 4-jährigem Bachelor das Masterstudium auf zwei Semester zu verkürzen.

Gibt es eine bestimmte Note, die ich für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Schulpsychologie an der Universität Tübingen vorweisen muss?

Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Schulpsychologie an der Universität Tübingen ist prinzipiell ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Psychologie mit der Note 2,5 oder besser.

Muss ich das Fach "Pädagogische Psychologie" als Vertiefungs- oder Anwendungsbereich im Bachelorstudium belegt haben um mich Masterstudiengang Schulpsychologie bewerben zu können?

Nein, ein allgemeiner Bachelorabschluss im Fach Psychologie reicht aus, dabei kommt es nicht auf die Wahl der Anwendungsfächer an. Die Wahl der Anwendungsfächer kann jedoch im Vergleich zwischen verschiedenen Bewerber*innen berücksichtigt werden und ist für eine positive Entscheidung hilfreich.