Uni-Tübingen

Darlehen

Zinsloses Darlehen für studierende Mütter, alleinerziehende Studentinnen und Studentinnen in der Studienabschlussphase

Alleinerziehende Studentinnen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle anderen studentischen Mütter, können sich beim Hildergardis-Verein um ein zinsloses Darlehen für ihr Studium bewerben. Auch Studentinnen in der Studienabschlussphase (ohne Kind), die das Ende ihres Studiums finanziell nicht mehr alleine stemmen, können sich beim Hildegardis-Verein um ein zinsloses Darlehen bewerben. 

Voraussetzung dafür ist die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession. Einsendungeschluss für Bewerbungen sind jeweils 30.06./31.12.

Darlehen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim bietet für Studierende, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in wirtschaftliche Not geraten sind, die Möglichkeit eines Darlehens. Zinslose Darlehen sind in verschiedener Höhe möglich, aber nicht als Anschaffungsdarlehen gedacht. Antragsberechtigt für Darlehen sind alle immatrikulierten Studierenden von Hochschulen, die dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zugeordnet sind. Über die verschiedenen Formen eines Darlehens (kurzfristige Darlehen, Kfw Studienkredite, Bildungskredite, Überbrückungshilfen... ), sowie die Rückzahlungsmodalitäten berät Sie das örtliche Studierendenwerk.

Hier kommen Sie zur entsprechenden  Informationsseite des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.