Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll Beschäftigte vor Gefahren durch die Arbeit und gesundheitsschädlichen Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung schützen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und für deren ausreichende Reinigung und Instandhaltung zu sorgen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen.
Bei der Auswahl und Erprobung geeigneter PSA steht die Betriebsärztin den Beschäftigten und deren Vorgesetzten bzw. der Beschaffungsabteilung beratend zur Seite.
Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören unter anderem ...
Zweck | Artikel |
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Augen- und Gesichtsschutz | Schutzbrillen, - schilde, - schirme |
Gehörschutz | Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel, Schallschutzhelme, Schallschutzanzüge |
Atemschutz | Filtergeräte als Viertel-, Halb- oder Vollmaske (gegen Partikel, Gase und Dämpfe) |
Isoliergeräte (z. B. Frischluft-Schlauchgerät, Druckluft-Schlauchgerät, Preßluftatmer) | |
Kopfschutz | Arbeitsschutzhelm, Haarschutznetze, - kappen |
Handschutz | Schutzhandschuhe (Leder-, Gummi-, Textil-, Kunststoff-, Metallhandschuhe) |
Fußschutz | Sicherheitsschuhe |
Körperschutz | Schutzkleidung |
Hautschutz | Hautreinigungs-, Hautschutz-, Hautpflegepräparate |