Uni-Tübingen

Geplante Parkraumbewirtschaftung: Anfrage im Landtag

Wie an vielen anderen Universitäten in Baden-Württemberg, stehen auch den Beschäftigten der Universität Tübingen in begrenztem Umfang Parkplätze im Freien zur Verfügung. Intern wird der Zugang über eine universitäre Parkplatzordnung geregelt. In der Regel sind die Stellplätze bisher kostenfrei.
Die Stellplätze gehören dem Land Baden-Württemberg. Durch Kabinettsbeschluss vom 06.08.2018 wurde seitens des Landes beschlossen, die landeseigenen Stellplätze im Freien schrittweise in die Bewirtschaftung durch die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbh (PBW) zu überführen. Derzeit ist die Überführung an der Universität Hohenheim (Phase 1) zu Gange, welche insbesondere durch das Auftreten der PBW zu einigen Problemen führt. In Tübingen (Phase 3) ist eine  Bewirtschaftung in den nächsten Jahren ebenfalls geplant. Begründet wird die Maßnahme u.a. mit Immissionsschutz, Klimaschutz, Kostengerechtigkeit und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine zusätzliche Einnahmequelle für den Landeshaushalt kann dem Ganzen sicher auch nicht abgesprochen werden. So sollen die Stellplatzpreise anfänglich bei ca. 25 € liegen, das Regelentgelt an anderen Bewirtschaftungsorten liegt zwischen 39 und 45 €.


Letztendlich kommen für die Beschäftigten, die auf ein KFZ angewiesen sind, zukünftig weitere Kosten zu.
Weitere Details können der Landtagsanfrage (Drucksache 16/4836 vom 21.09.2018, PDF) entnommen werden. Auch unter https://www.openpetition.de/petition/online/keine-parkgebuehren-fuer-beschaeftigte-und-beamte-des-landes-baden-wuerttemberg finden sich weiterführende Informationen.