Bitte Unterlagen über einstellende Stelle einreichen
- Nachweis für ein Pflichtpraktikum
- Immatrikulationsbescheinigung / Schulbescheinigung
- ggf. Aufenthaltstitel (beglaubigte Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - kann direkt beim zuständigen Bürgerbüro oder online beantragt werden.
Bitte direkt an "Eberhard Karls Universität Tübingen; Personalabteilung; Name der zuständigen Sachbearbeiterin; Geschwister-Scholl-Platz; 72074 Tübingen” schicken lassen. Üblicherweise ist ein einfaches Führungszeugnis ausreichend. Davon ausgenommen sind Schnupperpraktikantinnen und -praktikanten im Rahmen von BOGY/BORS sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die an der Universität Tübingen immatrikuliert sind. - Belehrung und Erklärung