beglaubigte Kopie der Abschluss-Urkunde oder beglaubigte Kopie der Bescheinigung vom Prüfungsamt über den bestandenen Abschluss mit Prüfungsdatum
Bei ausländischem Hochschulabschluss: - Grundsätzlich ist eine längere Bearbeitungszeit zu erwarten
Beglaubigtes Zeugnis und Transkript in Originalsprache und in englischer oder deutscher Übersetzung ggf. auch Zeugnis und Transkript des grundständigen Studiums in Originalsprache und in englischer oder deutscher Übersetzung
Zertifikat der Akademische Prüfstelle (APS) – sofern vorhanden - gilt nur für Staatsbürger*innen und Abschlüsse aus China, Vietnam und Indien
Ausweisdokument
ggf. Geburtsurkunden Kinder
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - kann direkt beim zuständigen Bürgerbüro oder online beantragt werden. Bitte direkt an "Eberhard Karls Universität Tübingen; Personalabteilung; Name der zuständigen Sachbearbeiterin; Geschwister-Scholl-Platz; 72074 Tübingen” schicken lassen. Üblicherweise ist ein einfaches Führungszeugnis ausreichend. Bei Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses (bei Personen, die unbefristet eingestellt werden und in der Lehre tätig sind oder auch bei befristeten Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten) wird ein Schreiben zur Bestätigung von Seiten der Personalabteilung benötigt.