Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Arbeitsunfall - Unfallanzeige

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat. Die Anzeige des Unfalls wird auch nach einem Arztbesuch dringend empfohlen. 

Zur Abwicklung des Unfalles gibt es für Beschäftigte, Beamte und Studierende unterschiedliche Formulare.

Anzeige eines Arbeitsunfalls 
Anzeige eines Arbeitsunfalls von Beamten

Diese gehen nach dem Ausfüllen an die Personalabteilung und von dort an die Unfallkasse. Eine Kopie der Anzeigen der Beschäftigten leitet die Personalabteilung zur Unfalluntersuchung an die Abteilung Arbeitssicherheit weiter. Wir untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen und schlagen präventive Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle vor.

Formulare für die Unfallanzeige von Studierenden können Sie auf der Seite des Studierendenwerks herunterladen (https://www.my-stuwe.de/versicherungen/).
Diese Anzeigen leiten Sie bitte dann an das Studierendenwerk, Friedrichstrasse 21, 72072 Tübingen weiter.

Zusätzliche Pflichten bei der Meldung schwerer Arbeits- und Wegeunfälle
Besonders schwere Verletzungen oder tödliche Unfälle müssen außerdem direkt bei der Unfallkasse und der Gewerbeaufsicht gemeldet werden. Bei tödlichen Unfällen ist auch eine Unfallmeldung an die örtliche Polizeidienststelle abzugeben.

 

Mitgliedsnummer für Unfallmeldung

bitte anmelden. 

Kleinere Verletzungen wie z.B. Schnittwunden sind in dem Meldeblock „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“ (erhältlich bei der Abteilung Arbeitssicherheit), einzutragen, damit im Falle eines Spätschadens die Beweispflicht erleichtert wird.

Erste-Hilfe Kästen und Ersatz für den abgelaufen Inhalt der Erste-Hilfe Kästen bekommen Sie über die Abteilung Einkauf. 

Beratung und Kontakt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit | arbeitsschutzspam prevention@uni-tuebingen.de