Kurzinfos zum Masterstudium
Zulassungsvoraussetzungen
Alle Masterstudiengänge setzen ein B.A.-Studium oder eine äquivalente Ausbildung mit einem überdurchschnittlichen Abschluss voraus.
Studienverlauf
Die Prüfungsleistungen in den ersten 3 Semestern sind studienbegleitend. Art und Umfang der Leistungen regelt die jeweilige Prüfungsordnung. Das vierte Semester ist der Masterarbeit (M.A.-These) und der mündlichen Masterprüfung vorbehalten.
Master-Prüfung
Die Anmeldung bzw. die Zulassung zur Masterprüfung erfolgt durch das Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss.
Zeugnis und Urkunde
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie im Prüfungsamt das M.A.-Zeugnis und die M.A.-Urkunde.