Warum ein Doktorand_nkonvent?
Die Doktorandenkonvente* wurden aufgrund der Änderung des Landeshochschulgesetzes (§ 38, Absatz 7) im April 2014 ins Leben gerufen.
In Tübingen sind die Doktorand_nkonvente auf Fakultätsebene organisiert. Wir sind hier beratend der Fakultät gegenüber tätig und geben zudem Stellungnahmen zu Überarbeitungen der Promotionsordnung usw. ab.
Dahinter steht eine (für uns als Doktorand_n) sehr positive Entwicklung, nämlich ein gesteigertes Interesse der baden-württembergischen Bildungspolitik an den Universitäten, und damit verbunden auch an Gruppen, die bisher nicht direkt vertreten waren.
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*Gesetzlich wurden "Konvente der Doktorandinnen und Doktoranden" festgesetzt. Um hier zu anzuzeigen, dass natürlich das Promotionsvorhaben und nicht das Geschlecht im Mittelpunkt steht, wählen wir die Schreibung "Doktorand_nkonvente".