Kath. Institut für berufsorientierte Religionspädagogik

Exposé: Bedeutung des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen

Andreas Schelten

Der Religionsunterricht an beruflichen Schulen ist von einem immensen Unterrichtsausfall betroffen. Dazu führt einerseits die nicht ganz einfache Organisation eines konfessionell gebundenen Religionsunterrichts, andererseits wird immer wieder gefordert, den Unterricht in allgemeinbildenden Fächern, wozu auch der Religionsunterricht zählt, zu Gunsten eines rein berufsbezogenen Unterrichts zu verkürzen.

Auf den Religionsunterricht kann in der beruflichen Bildung aber nicht verzichtet werden. Eine äußere Legitimation findet der Religionsunterricht durch die Verankerung im Grundgesetz, entscheidend ist aber eine vielfältige innere Legitimation:

Der Religionsunterricht schafft einen Ausgleich zur berufsbezogenen Bildung; die sittliche Persönlichkeit ist oberstes Bildungsziel in den Verfassungen der Länder in Deutschland; der Religionsunterricht führt zu moralischem Handeln und trägt zum besseren Verständnis der Kulturen untereinander bei; er stellt sich der Wachheit für letzte Fragen, die von geistig offenen und kritischen Menschen unweigerlich gestellt werden; durch ihr Zeugnis können die Lehrerinnen und Lehrer Vorbilder sein und sich gerade den sozial schwachen Schülerinnen und Schülern mit ihren Sinn- und Zukunftsfragen zuwenden.

Deshalb ist der Religionsunterricht an beruflichen Schulen unentbehrlich und trägt zusammen mit allen anderen Fächern im allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bereich zur Menschenbildung bei.

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