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20.12.2021

3G-Regelung Zugang zur Bibliothek

Ab 20.12. auch für Kurzaufenthalte Nachweis erforderlich

Gemäß Entscheidung des Rektorats gilt ab sofort – auch für Ausleihe oder andere Kurzaufenthalte: Ein Zugang zu den Bibliotheksräumen ist nur möglich mit Nachweis, dass die Person seit min. 14 Tagen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet* ist (Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Beschäftigte der Universität, da diese ihren 3G-Status bereits gegenüber ihren Vorgesetzten nachweisen müssen).

Folglich entfällt das bisherige Platzkartensystem!

* Bedingungen für Tests:

Weiterhin besteht die Pflicht zum Maskentragen und Abstandhalten in allen Gebäuden der Universität.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek

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