- Ich studiere im alten Nebenfach Skandinavistik - gilt die Frist auch für mich und wenn ja, in welcher Form? Und muss ich mein Hauptfach bis dahin ebenfalls abgeschlossen haben?
Antwort 1: Ja, die Frist gilt auch für das Nebenfach Skandinavistik (aber natürlich nur für das "alte", nicht für das neue mit dem Zusatz "mit Schwerpunkt Mediävistik"). Es müssen bis zum 31.3.2020 alle Skandinavistik-spezifischen Leistungen erbracht worden sein. Normalerweise ist dies der Fall, wenn die jeweilige Note im Campussystem verzeichnet oder als Schein vorhanden ist (der natürlich wiederum im Prüfungsamt in Campus eingetragen werden muss). Wer im Nebenfach zum 31.3. "scheinfrei" ist, hält damit die Frist damit sozusagen automatisch ein. Das Bachelorhauptfach in einem anderen Studiengang ist von der Frist nicht betroffen. - Mir fehlen nur noch Schlüsselqualifikationen, sind diese relevant für die Frist?
Antwort 2: Nein. Schlüsselqualifikationen gelten, obwohl vom Grundsatz her durch das Hauptfach geregelt, als überfachlich und können damit auch noch nach dem 31.3. erbracht werden. - Ich studiere den alten Studiengang im Hauptfach und bin "scheinfrei", habe die B.A.-Arbeit aber noch nicht fertiggestellt. Gilt zur Einhaltung der Frist für die Bachelorarbeit der Termin der Abgabe oder der der Rückgabe bzw. Korrektur?
Antwort 3: Es gilt der Abgabetermin, Korrekturzeiten fallen nicht unter die Frist. Auf jeden Fall sollte aber unbedingt noch im Laufe der Vorlesungszeit, also vor dem 31.03., Kontakt mit der/dem Betreuer*in wegen der Bachelorarbeit aufgenommen werden. - Ich studiere den alten Studiengang im Hauptfach und mir wird auch am 31.03. noch ein Kurs (oder sogar mehrere) fehlen, sodass ich nicht mehr rechtzeitig alles abschließen können werde. Was kann ich tun?
Antwort 4: In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, das momentane Hauptfach als Nebenfach abzuschließen (sofern hierfür alle Kurse vorhanden sind) und im Gegenzug das bisherige Nebenfach zum neuen Hauptfach zu machen, oder aber an einer anderen Universität, die einen B.A.-HF-Studiengang Skandinavistik anbietet (wie z.B. Freiburg oder München), die Tübinger Leistungen anerkennen zu lassen und das Studium dort abzuschließen. In diesem Fall sollte man sich mit der dortigen Studienberatung in Verbindung setzen. Für weitere Fragen zu diesem Thema setzen Sie sich bitte mit der Studienfachberatung der Skandinavistik in Verbindung
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