Slavisches Seminar

Überblick über die Prüfungsberechtigten je nach Typ der Prüfung

Betreuung von Bachelorarbeiten

Bachelorarbeiten können im Prinzip nur von Professorinnen und Professoren und von Habilitierten betreut werden. Dies sind aktuell:

Die Betreuung durch eine promovierte Mitarbeiterin oder einen promovierten Mitarbeiter ist möglich, wenn das Dekanat die Ausnahme bewilligt.

Pensionierte Professorinnen und Professoren können Bachelorarbeiten betreuen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Prüfungsberechtigte im Staatsexamen und Betreuung von Wissenschaftlichen Arbeiten

Prüfungsberechtigt sind nur die vom Prüfungsamt benannten Prüfer/innen:

Bitte kündigen Sie Ihre Absicht, das Staatsexamen zu machen, rechtzeitig (d.h. ca. ein Jahr vor dem Termin) den ins Auge gefassten Prüfer/innen an. Am besten kommen Sie zu diesem Zweck in die Sprechstunde.

Prüfungsberechtigte bei Masterprüfungen und Betreuung von Masterarbeiten

Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren sowie weitere Habilitierte. Dies sind aktuell:

Pensionierte Professorinnen und Professoren können Masterprüfungen abnehmen und Masterarbeiten betreuen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet.