Überblick über die Prüfungsberechtigten je nach Typ der Prüfung
Betreuung von Bachelorarbeiten
Bachelorarbeiten können im Prinzip nur von Professorinnen und Professoren und von Habilitierten betreut werden. Dies sind aktuell:
- Prof. Dr. Tilman Berger
- PD Dr. Gesine Drews-Sylla
- Prof. Dr. Schamma Schahadat
Die Betreuung durch eine promovierte Mitarbeiterin oder einen promovierten Mitarbeiter ist möglich, wenn das Dekanat die Ausnahme bewilligt.
Pensionierte Professorinnen und Professoren können Bachelorarbeiten betreuen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
Prüfungsberechtigte im Staatsexamen und Betreuung von Wissenschaftlichen Arbeiten
Prüfungsberechtigt sind nur die vom Prüfungsamt benannten Prüfer/innen:
- Prof. Dr. Tilman Berger
- Prof. Dr. Schamma Schahadat
Bitte kündigen Sie Ihre Absicht, das Staatsexamen zu machen, rechtzeitig (d.h. ca. ein Jahr vor dem Termin) den ins Auge gefassten Prüfer/innen an. Am besten kommen Sie zu diesem Zweck in die Sprechstunde.
Prüfungsberechtigte bei Masterprüfungen und Betreuung von Masterarbeiten
Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren sowie weitere Habilitierte. Dies sind aktuell:
- Prof. Dr. Tilman Berger
- PD Dr. Gesine Drews-Sylla
- Prof. Dr. Schamma Schahadat
Pensionierte Professorinnen und Professoren können Masterprüfungen abnehmen und Masterarbeiten betreuen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet.