Institute of Political Science

Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudiengang

a. Prüfungsamt

Prüfungsamt für das Staatsexamen im Fach Politikwissenschaft ist das

Landeslehrerprüfungsamt (LLPA)Außenstelle beim Oberschulamt TübingenKeplerstraße 2 (Eingang Schlachthausstraße) Postanschrift: Postfach 2160 72011 Tübingen Telefon: 07071/200-2115 Telefax: 07071/200-2004

Sprechstunden: Di 9.30-11 Uhr
Die Prüfungsordnung im Internet:
http://www.leu.bw.schule.de/berat/berufsziel/2000/LA-Gy.htm

b. Vor der Prüfung/während des Studiums

Schulpraxissemester

c. Zulassungsarbeit

In einem der Hauptfächer muß eine wissenschaftliche Arbeit von mindestens 50 Seiten Umfang innerhalb von vier Monaten angefertigt werden. Der Bewerber/die Bewerberin erhält sein/ihr Thema durch einen von ihm/ihr gewählten prüfungsberechtigten Universitätslehrer (siehe Anschlag im IfP). Thema und Tag der Vergabe müssen per Formblatt (erhältlich s.o.; muß vom die Arbeit betreuenden Professor unterschrieben werden) unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes mitgeteilt werden. Die Anmeldung ist nach der Zwischenprüfung, frühestens ab dem 5. Semester möglich.
Der Studierende übergibt ein Exemplar der fertiggestellten Arbeit spätestens vier Monate nach Vergabe des Themas dem Universitätslehrer, der das Thema gestellt hat, und ein weiteres Exemplar unmittelbar der Außenstelle. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit vom Verfasser/von der Verfasserin selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt wurde und dass alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind.
Mit der Abgabe der Zulassungsarbeit entsteht keine Verpflichtung, sich bereits zum nächsten Prüfungstermin zur Prüfung anzumelden.

d. Meldung zur Prüfung

Die Prüfung wird zweimal jährlich (Februar/Mai; Juli/Oktober) abgenommen. Die Meldung zur Prüfung ist spätestens zum festgesetzten Termin (siehe Aushang im IfP oder im Prüfungsamt) schriftlich unter Beilage div. Unterlagen (ggf. in amtlich beglaubigter Kopie; unter anderem: handgeschriebener Lebenslauf, Personalbogen mit Lichtbild, Reifezeugnis, Sprachnachweise, Studienbuch, Zwischenprüfungszeugnis, Seminarscheine [vgl. "Spezifisches"], eine Liste der vorzulegenden Unterlagen ist an unten genannter Stelle erhältlich) an die Außenstelle des Prüfungsamtes beim Oberschulamt Tübingen zu richten. Dabei sind die Hauptfächer, ggf. das Fach der Erweiterungsprüfung, die gewünschten Prüfer und Prüfungsschwerpunkte anzugeben.
Die entsprechenden Formulare bekommt man beim Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Tübingen (Keplerstr. 2, Seiteneingang, rechts um das Gebäude herum, klingeln, Formulare in den weißen Kästen im ersten Stock oder aber nachfragen).

Um sich zur Prüfung anmelden zu können, muss folgendes geleistet worden sein:

Bis spätestens zum Beginn der Prüfung des 2. Faches, muss nachgewiesen werden:

5. Schriftliche Prüfung

Die Aufgaben für die Klausurarbeiten werden vom Prüfungsamt auf Vorschlag der bestellten Prüfer gestellt. Die Koordination und Weiterleitung der Prüfungsaufgaben an das Prüfungsamt liegt bei Prof. Dr. Gerd Meyer. In der schriftlichen Prüfung werden 3 Themen gestellt, je eines aus dem Gebiet "Politische Systeme", "Internationale Politik" und "Politische Theorie".
Die neue Prüfungsordnung für das Staatsexamen vom 13.1.2001 legt in Anlage A Punkt 3.1. für die Klausur (4 Stunden) fest:

"Die Rahmenthemen müssen für alle Bewerber dieselben sein. Im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt teilen die Prüfer die Rahmenthemen den Bewerbern etwa 6 Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen Bekanntmachung mit. Aus jedem Rahmenthema wird in der Regel je 1 Aufgabe für alle Bewerber zur Wahl gestellt. 1 Aufgabe ist zu bearbeiten."

Erstmals ab dem Prüfungstermin Sommer/Herbst 2004 gilt am IfP folgende Regelung für alle Bewerber/innen, die sich nach der alten oder der neuen Prüfungsordnung prüfen lassen wollen:

Die Prüfer legen die Rahmenthemen in einer gemeinsamen Sitzung fest, ü-bermitteln sie zur Herstellung des Einvernehmens dem Landeslehrerprüfungsamt und geben sie nach dessen Zustimmung per Aushang bekannt. Für jedes Rahmen-thema wird ein "zuständiger" Prüfer benannt.

  1. Es wird jeweils mindestens ein Rahmenthema aus den Bereichen Vergleichende Systemanalyse, Politische Theorie/Ideengeschichte und Internationale Beziehungen gestellt.
  2. Die Rahmenthemen beziehen sich i.d.R. auf Lehrveranstaltungen der Prüfer in den beiden unmittelbar dem Klausurtermin vorausgehenden Jahren.
  3. Die Rahmenthemen werden für den Prüfungstermin Sommer/Herbst gegen Ende Januar, für den Prüfungstermin Winter/Frühjahr im Juli bekannt gegeben.
  4. Ein Rahmenthema kann erneut erst nach Ablauf von zwei Jahren (am 5. folgenden Prüfungstermin) gestellt werden.
  5. Für Rückfragen zum Verfahren steht ein Koordinator im Fach zur Verfügung (derzeit: Prof. Dr. Gerd Meyer).

Empfehlungen an die Kandidat/innen:

  1. Wenn Kandidat/innen daran interessiert sind, das Thema für die Klausur aus dem Gegenstandsbereich einer von ihnen besuchten Lehrveranstaltung eines Prüfers zu wählen, so wird ihnen empfohlen, dieses Interesse möglichst frühzeitig gegenüber dem Prüfer zu bekunden.
  2. Nach Bekanntgabe der Rahmenthemen und der jeweils für ein Thema zuständigen Prüfer, wird den Kandidat/innen empfohlen, sich zur weiteren Beratung möglichst bald gemeinsam an den zuständigen Prüfer zu wenden.

6. Mündliche Prüfung

Jede(r) Studierende wird i.d.R. einzeln geprüft; Gruppenprüfungen sind möglich. Die Prüfung dauert pro Prüfling im Hauptfach etwa 60, im Beifach etwa 45 Minuten. Die mündliche Prüfung muß sowohl im Hauptfach als auch im Beifach über die vom Bewerber ggf. angegebenen Schwerpunkte (vgl. unten) hinausgehen.

Die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wurde bestanden, wenn die Bewerberin/der Bewerber in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Prüfung in jedem seiner beiden Hauptfächer sowie in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium im Durchschnitt mindestens "ausreichende" Leistungen erzielt hat. In den Teilprüfungen muß mindestens die Note "mangelhaft" erreicht werden.

Zur Berechnung der Endnote des Faches: Die Note der schriftlichen Klausur zählt einfach, die Note für die mündliche Prüfungsleistung zweifach.

Zur Berechnung der Gesamtnote: Die Noten der beiden Fächer zählen je 40 Prozent. Die restlichen 20 Prozent setzen sich zusammen aus der Bewertung der Zulassungsarbeit (10 Prozent), der Note der Pädagogischen Studien (6 Prozent) und der Note des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (4 Prozent).

7. Noch zu beachten

Wer sich für den Vorbereitunsgdienst melden will, muss ein 4wöchiges "Betriebs- oder Sozialpraktikum" nachweisen. Nähere Informationen.