Equipment - Informationen
Neuerungen zur Ausleihe von UAS (Drohnen) - (Stand Feb. 2021)
Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Dies wird den Einsatz von Drohnensystemen für die Wissenschaft und Forschung weiter öffnen. Eine Straffung der gesetzlichen Regelungen im Umgang mit und im Einsatz von Drohenensystemen spielt dem wissenschaftlichen Einsatz in großen Teilen in die Tasche. So wurden die Bestimmungen für den Einsatz insbesondere in offenen Geländesitutionen deutlich gelockert und auf solide Beine gestellt. Ein zentral vom Luftfahrbundesamt organisiertes Meldesystem einschl. der damit verbundenen Registrierung der UAS-Betreiber sorgt dabei für eine transparente Regelung für den Einsatz und verhindert den enormen Wildwuchs in der Sparte. Neben der Betreiber-ID, die zur Kennzeichnung der Drohnensysteme notwendig ist, ist für den Einsatz eines UAS/UAV in Wissenschaft und Forschung ein sogenannter EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis (Kleiner bzw. Großer Drohnenführerschein) verpflichtend. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig, über die neuen rechtlichen Bestimmungen, für den Einsatz von Drohnen im Rahmen Ihrer Projekte. Weitere Informationen finden Sie in unserer im Verlauf aufgeführten Übersicht sowie beim Luftfahrbundesamt.
Die wichtigsten Änderungen
- Für jeden Einsatz einer Drohne benötigen Sie ab sofort einen Drohnenführerschein.
- Abhängig von den Anwendungsszenarien und Klassen wird entweder ein EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) benötigt.
- Mit den neuen Drohnenführerscheinen sind von nun an Drohnen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Lichtenstein einsetzbar. Die Schweiz hat die Verordnung bisher noch nicht ratifiziert (Stand: 12.2.2021).
- Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m
- Alle Drohenensysteme > 250 g benötigen die Registrierung und sichtbare Anbringung einer Betreiber-ID (e-ID)
Hinweis: Für eine Vielzahl an Szenarien ist der Einsatz in der offenen Kategorie (A3) ausreichend und verlang somit den EU-Kompetenznachweis. Das eScience-Center ist bereits registriert. Für die Ausleihe benötigen sie einen EU-Kompetenznachweis.
Übersicht
Klassifizierung und Betriebsrahmen
Der Betrieb eines UAS wird in drei Betriebskategorien unterteilt:
Offen (eScience) |
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Speziell |
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Zulassungspflichtig |
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Betriebsregeln
Unterkategorie | UAS-Klasse | Erlaubter Betriebsbereich | Qualifikation |
A1 Nahe Menschen | C0 < 250 g | Überflug unbeteiligter Personen | keine |
C1 < 900 g | Kein Überflug unbeteiligter Personen | EU-Kompetenznachweis | |
A2 Sichere Distanz zu Menschen | C2 < 4 kg | 30 m / 5 m Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen | EU-Kompetenznachweis, Praktische Selbstschulung Theorieprüfung vor Ort |
A3 Weit von Menschen entfernt | C3 < 25 kg | Keine unbeteiligten Personen gefährden - 150 m Sicherheitsabstand | EU-Kompetenznachweis |
C4 < 25 kg | |||
Grundlage Luftfahrbundesamt UAS-Klassifizierungen
EU-Kenntnisnachweis A1/A3
Die am eScience-Center verfügbaren UAS sind ausschließlich in der Offenen Betriebskategorie vorgesehen. Dies umfasst alle Drohnensysteme mit einer Startmasse über 900 g und unter 25 kg und verlangt somit für Ihren Einsatz einen gültigen EU-Kenntnisnachweis A1/A3. Für den Erwerb benötigen Sie eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein PDF-Zertifikat, das sie ausgedruckt beim Betrieb des UAS mitführen müssen. Der EU-Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Dauer, Aufwand und Kosten des Lehrgangs
- Kosten: Aktuell keine
- Durchführung des Online-Lehrgangs (Dauer: durchschnittlich 3 Stunden)
- Online-Prüfung (Verfügbare Zeit: 45 Minuten, Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75% zum Bestehen notwendig, beliebig oft und ohne Wartezeit wiederholbar)
Die wichtigsten Regeln der Unterkategorie A3 sind in der nachfolgenden Abbildung zusammengefasst (UAS Klassifizierung - A3):
Kontakt
Sprechstunde: Aktuell nach Vereinbarung.
Bei Fragen rund um die Ausleihe, wenden Sie sich gerne jederzeit an:
Daniel Weissenrieder
eScience-Center
Eberhard Karls Universität Tübingen
Keplerstr. 2, 72074 Tübingen
ausleihe @escience.uni-tuebingen.de