Uni-Tübingen

Promotionsverbünde

 

Aktuell sind keine Promotionsverbünde ausgeschrieben.

Ziel der Förderung

Die Universität Tübingen möchte mit der Förderung von disziplinübergreifenden Promotionsverbünden zum einen den wissenschaftlichen Nachwuchs zunehmend in eine strukturierte Promotionsförderung einbinden, zum anderen durch diese Maßnahme, insbesondere auch in den Geisteswissenschaften, die Bildung neuer, interdisziplinärer Forschungsprojekte unterstützen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Thematischer oder methodischer Forschungsverbund von 3 - 4 HochschullehrerInnen der Universität Tübingen aus unterschiedlichen Disziplinen.

Was kann beantragt werden?

  • 5 Promotions-Stipendien pro Promotionsverbund (16.380 € pro Stipendiat pro Jahr)
  • Infrastrukturmaßnahmen, Sachmittel, Reisemittel, Durchführung von Doktoranden-Symposien/Workshops etc.
  • Stellen für Koordinatoren oder Ähnlichem können aus diesem Programm nicht finanziert werden.
  • Deckelung der Sachmittel bei 24.000 € pro Jahr. Eine Erhöhung der Stipendienanzahl ist möglich zu Lasten der Sachmittel

Antragssumme

maximal 105.900 €/Jahr

Förderdauer

3 Jahre - Nach Ablauf des zweiten Jahres muss ein kurzer schriftlicher Bericht eingereicht werden. Nach Ablauf der Förderzeit ist ein schriftlicher Ergebnis- und Evaluierungsbericht vorzulegen.

Beurteilungskriterien

Die Anträge werden von der Vergabekommission nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Qualifikation der Antragstellenden
  • Disziplinübergreifendes, innovatives Rahmenthema (thematisch oder methodisch)
  • Qualität und Originalität des Forschungsprogramms
  • Qualität des Betreuungs- und Qualifizierungsprogramms für Promovenden
  • Qualität der Interaktion innerhalb des Verbundes (Mehrwert)
  • Bewertung des integrativen Ansatzes
  • Bedeutung der Kooperation innerhalb des Verbundes
  • Interessante Vernetzung der Projekte
  • Schlüssiges Evaluierungskonzept

Bewerbungsfrist

Schriftliche Antragstellung (3 Ausfertigungen sowie eine elektronische Version) sind einzureichen bei Frau Judith Osché, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32, Tel: 07071/29-77033

Informationen zur Antragsstellung zum Download

Stipendienbewerbungen für die im Juli 2017 neu bewilligten Promotionsverbünde sind an die jeweiligen Sprecher der Promotionsverbünde zu richten.

Informationen & Formulare zum Download

Verlängerungsantrag Promotionsstipendium innerhalb eines Promotionsverbundes

Antrag Promotionsstipendum innerhalb eines Promotionsverbundes

(Anträge sind erst nach Bewilligung des Promotionsverbundes zu stellen)

Word
PDF

Landesgraduiertenförderungsgesetz

Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz – LGFG) vom 23. Juli 2008