Center for Gender and Diversity Research

Abschätzung der Folgen der Instagramnutzung durch das Zentrum für Gender- und Diversitätsforschung

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO zur Pflicht.

Das Instagram-Angebot des Zentrums für Gender- und Diversitätsforschung (ZGD) der Universität Tübingen selbst löst diese Folge aufgrund des nur sehr geringen Umfangs seiner eigenen Datenverarbeitung (vgl. insoweit die Datenschutzerklärung zu Instagram) nicht aus. Allerdings haben einige der Postings einen direkten Personenbezug. Das ZGD achtet daher bei der Erstellung und Veröffentlichung eigener Inhalte darauf, dass neben dem Urheberrecht der Fotos auch die Bildrechte der Abgebildeten berücksichtigt werden. Wird in den Beiträgen des ZGD Bezug zu anderen Instagram-Nutzer*innen hergestellt (durch Re-Posten oder Erwähnen), so werden nur die Daten verarbeitet, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername und Postings).

Jedoch stellt aus Sicht des ZGD die Instagramnutzung an sich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die Facebook Ireland Ltd., zu der Instagram gehört, zu Werbezwecken u. Ä., eine Verarbeitung mit hohem Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung (durch Instagram) vorzunehmen ist.

Denn durch die Nutzung eines Instagram-Accounts begibt sich der*die jeweilige Nutzer*in unter die systematische Beobachtung durch Instagram. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können Instagram-Nutzer*innen und damit Betroffene sein. Auch von ihnen können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten der Nutzer*innen.

Dies gilt umso mehr, als dass Instagram nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten von in Deutschland ansässigen Nutzer*innen nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höhere Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Das ZGD geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die ein soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. 

Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass das ZGD die Datenschutzkonformität der Produkte von Instagram bestätigt oder garantiert. Dies kann es unter den gegebenen Umständen nicht leisten. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass das ZGD sich und anderen die Risiken sozialer Netzwerke bewusst macht. Aktuell sind die sozialen Netzwerke in vielen Punkten aus datenschutzrechtlicher Sicht verbesserungsbedürftig. Deshalb werden den Instagram-Nutzer*innen durch Verweise auf die Homepage des ZGD alternative, datenschutzfreundlichere Kommunikationswege aufgezeigt.

Auf die Risiken, die generell mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer*innen zudem in der Datenschutzerklärung des Instagram-Profils des ZGD hingewiesen.

Zu diesen Maßnahmen hat sich das ZGD in seinem Nutzungskonzept verpflichtet. Vor- und Nachteile der Instagramnutzung werden danach regelmäßig unter Einbeziehung der Nutzungsbedingungen von Instagram evaluiert.

Die Instagramnutzung ist damit in ein Maßnahmenpaket eingebettet. Die Abschätzung der Folgen der Instagramnutzung des ZGD stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:

1.) Risikoidentifikation:

Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Instagram einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Instagram-Nutzung des ZGD. Auch wird durch die Postings des ZGD selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu sensiblen personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.

Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem Instagram-Profil des ZGD oder anderen Profilen verarbeitet werden – nämlich der in den Kommentaren sichtbaren Accountname der Nutzer*innen – schon öffentlich/ allgemein zugänglich/ frei im Internet verfügbar.

Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf dem Instagram-Profil des ZGD und die Wechselbeziehung einer breiteren/'spezifischeren' Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u. U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. Auch lässt sich so das Interesse am ZGD an der Abonnenten-Eigenschaft oder an regelmäßigen Beiträgen ablesen. 

Durch die eigene Instagramnutzung erhöht das ZGD also die Menge der Daten, die von Instagram verwendet und ausgewertet werden.

2.) Risikoanalyse:

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch Instagram und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucher*innen-Beiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch Instagram selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Instagram-Profil des ZGD nur in begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für Instagram verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des ZGD kein Zwang, einen Instagram-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zum ZGD bestehen.

3.) Risikobewertung

Insgesamt ist das durch das Instagram-Profil des ZGD verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

Zudem ist die Durchführung von Abhilfemaßnahmen möglich, die das Risiko weiter senken. Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt in der Sphäre der Nutzer*innen: Diese können sich durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen ihres Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren – bis hin zur Sperrung des Accounts.

4.) Ergebnis

Die Instagramnutzung durch das ZGD ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Das ZGD verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggfls. fortzuentwickeln.