ERASMUS+
- Informationen zum Programm ERASMUS+
- Bewerbungsverfahren für Studienaufenthalte an ERASMUS+ Partnerhochschulen in Europa (KA 103)
- ERASMUS+ in Partnerländern außerhalb der EU (KA 107)
- ERASMUS+ Praktikumsaufenthalte
- ERASMUS+ Personalmobilität
- Weitere Informationen rund um ERASMUS+
- Downloadbereich
- Informationen für Fachkoordinator/inn/en
Informationen zum Programm ERASMUS+
Das ERASMUS+ Programm dient der Förderung der Studierendenmobilität und der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung. Es bietet Studierenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes an einer europäischen Partnerhochschule
- in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
- in den EFTA-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen
- in Großbritannien (zunächst für eine Übergangsphase bis Ende Mai 2021)
- in der Türkei (als assoziierter Staat)
- mit der Schweiz gelten derzeit Sonderkonditionen außerhalb des Erasmus-Programms; bitte erkundigen Sie sich im Erasmus-Büro
ERASMUS+ Austauschbeziehungen beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen bzw. Instituten der Eberhard Karls Universität mit Fachbereichen ausländischer Partnerhochschulen. Individuelle Bewerbungen ohne Bindung an diese Abkommen sind nicht möglich.
Die Vereinbarungen innerhalb einer ERASMUS+ Partnerschaft umfassen in der Regel:
- erleichterte Zulassungsbedingungen
- organisatorische Hilfestellung (Einschreibung, Unterkunft) und akademische Betreuung
- Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule
- Finanzielle Unterstützung zu den auslandsbedingten Mehrkosten und
- Absprachen zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Die Programmgeneration ERASMUS+ (2014-2020) hat die vorangehenden LLP-Programme ersetzt. Die Universität Tübingen ist im Besitz der 'European Charter for Higher Education (ECHE)', die zur Teilnahme am Programm berechtigt und zur Umsetzung der Erklärung zur Hochschulpolitik verpflichtet.
Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie im aktuellen ERASMUS+ Leitfaden und auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) als ERASMUS+ Nationalagentur in Deutschland.
Ansprechpartner und Sprechzeiten im Erasmus-Büro des Dezernats für Internationale Angelegenheiten
Bewerbungsverfahren für Studienaufenthalte an ERASMUS+ Partnerhochschulen
1. Auswahl der Gastuniversität
Interessenten sollten sich - je nach Fachbereich - ca. ein Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes mit den Fachkoordinator/inn/en des jeweiligen Fachbereichs in Verbindung setzen, um die Fristen der Nominierung und Bewerbung (Antrag auf Zulassung und Unterkunft an der Gasthochschule) zu erfahren:
Liste der ERASMUS+ Partnerhochschulen und der Fachkoordinator/inn/en
Da die Anzahl der ERASMUS+ Plätze begrenzt ist, bedarf es bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die Selektionskriterien umfassen fachspezifische Kenntnisse, Sprachkompetenz, Studienvorhaben, persönliche Motivation etc.. Diese werden von den jeweiligen Fachkoordinator/innen festgelegt.
2. Bewerbung an der Gastuniversität
Nachdem Sie in Tübingen für einen Platz im ERASMUS+ Programm ausgewählt wurden, erfolgt die Nominierung an der Gastuniversität (durch Ihre/n Fachkoordinator/in). Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung oder Ablehnung von der Partneruniversität getroffen wird. In den meisten Fällen werden die Nominierungen jedoch akzeptiert (solange die vereinbarte Zahl von Plätzen für Studierende nicht überschritten wird).
Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihre/m/r Fachkoordinator/in auf.
Die Bewerbung besteht i.d.R. aus 3 Teilen:
- Online Bewerbungsformular
- Datenabschrift / Transcript of Records
- Studienvertrag / Learning Agreement
3. Beantragung des Mobilitätsstipendiums
Nachdem die Bewerbung an der Gasthochschule erfolgreich war, müssen Sie im Erasmus+ Büro des Dezernats V den
Online-Antrag für das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium stellen.
- Für Aufenthalte im Wintersemester 20/21: bis 30.06. (Portalöffnung ab ca. Mitte Juni)
- Für Aufenthalte im Sommersemester 21: bis 30.11. (Portalöffnung ab ca. Ende Oktober)
Folgende Unterlagen müssen Sie anschließend zur Vervollständigung des Antrags noch im Original einreichen (International Office, ERASMUS+ Büro, Wilhelmstraße 9, 1. OG, Zi. 122: Frau Kurz/ Frau Mayer), vorzugsweise per Post oder Einwurf in unserem Briefkasten (persönliche Abgabe mit Frage-Möglichkeit derzeit nur mit Terminvereinbarung):
- Online Antragsformular (ausgedruckte Version), von Ihnen und Fachkoordinator/in unterschrieben
- Grant Agreement (2-fach ausgedruckte Version), von Ihnen unterschrieben
Zu einem späteren Zeitpunkt (der Ihnen per Mail mitgeteilt wird) bitten wir Sie dann, zur Abholung des Grant Agreements an der Info-Theke des International Office vorbeizukommen.
4. Hinweise zur Auszahlung des Mobilitätsstipendiums
Die Höhe des ERASMUS+ Mobilitätsstipendiums ergibt sich aus dem der Universitätskasse zugewiesenen Gesamtbetrag der Europäischen Kommission und der jeweiligen Ländergruppe des Ziellandes:
- Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn
Förderraten pro Monat:
- Gruppe 1 = 450 €
- Gruppe 2 = 390 €
- Gruppe 3 = 330 €
Das Mobilitätsstipendium wird für max. 120 Tage (1 Semester Aufenthalt) bzw. 240 Tage (2 Semester Aufenthalt) gezahlt. Zu Beginn des Aufenthalts werden 80% des errechneten Gesamtstipendienbetrags ausgezahlt. Die restlichen 20% werden nach der Rückkehr ausgezahlt, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente im ERASMUS+ Büro eingereicht bzw. im Mobility Online Portal hochgeladen haben. Nicht vollständig oder verspätet eingereichte Dokumente können Rückforderungen eines Teils oder des gesamten Stipendiums zur Folge haben.
Vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten die Studierenden eine schriftliche Benachrichtigung über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses. Dieser wird nach Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Stipendienvertrags ('Grant Agreement') auf das dort angegebene Konto überwiesen.
Die für das Mobilitätsstipendium erforderlichen Bankangaben werden über eine gesicherte Leitung in die Datenbank geschrieben. Sie erscheinen aus Datenschutzgründen nicht auf dem Ausdruck des Bewerbungsbogens.
Die Verpflichtung zur Zahlung von festen Länderpauschalen seitens der EU kann bewirken, dass nicht alle Studierenden gefördert werden können. In diesem Fall wird ein Ranking nach bestimmten Kriterien (Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Motivation u.a.) erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des ERASMUS+ Mobilitätsstipendiums oder auf eine bestimmte Förderhöhe.
ERASMUS+ Aufenthalte in Partnerländern außerhalb der EU
Kontakt: Dr. Antonino Spinelli (antonino.spinelli) @zv.uni-tuebingen.de
Es bestehen ERASMUS+ Abkommen mit folgenden nicht-EU Partnerhochschulen:
Belarus
- Belarussian State University, Minsk
- Universität Gomel
- Universität Mogilev
- Universität Grodno
- Universität Polotsk
Fachbereich: Geschichte
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Ellen Widder ellen.widder @uni-tuebingen.de
PD Dr. habil. Olga Keller olga.keller @uni-tuebingen.de
Bosnien-Herzegowina
- Universität Sarajevo
Fachbereich: Islamische Theologie
Studierendenmobilität: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Ertul Ortabas
erasmus @zith.uni-tuebingen.de
Burundi
- Université du Burundi, Bujumbura
Fachbereich: Geographie, Fachübergreifend
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Dr. Volker Hochschild (Geographie) volker.hochschild @uni-tuebingen.de
Dr. Reinhold Fink reinhold.fink@uni-tuebingen.de
Georgien
- Ilia State University, Tiflis
Fachbereich: Germanistik
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Dorothee Kimmich
dorothee.kimmich @uni-tuebingen.de
Algerien
- Université Dijllali Liabés, Sidi-Bel Abbès
- University of Saida
Fachbereich: Chemie
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Reinhold Fink
reinhold.fink @uni-tuebingen.de
Israel
- University of Haifa
Fachbereich: Alle Fächer
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: nein
Kontakt:
Dr. Antonino Spinelli antonino.spinelli @zv.uni-tuebingen.de
Togo
- Université de Lomé
Fachbereich: Tropenmedizin
Studierendenmobilität: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. rer. nat. Peter Soboslay peter.soboslay{at}uni-tuebingen.de
Mexiko
- Universidad Autónoma Nacionál de México (UNAM)
Fachbereich: Romanistik, Global South Studies
Studierendenmobilität: nur PhD
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Sebastian Thies sebastian.thies @uni-tuebingen.de
Ruanda
- University of Rwanda, Kigali
Fachbereich: Pharmazie, Fächerübergreifend
Studierendenmobilität: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Lutz Heide (Pharmazie) heide @uni-tuebingen.de
Dr. Antonino Spinelli (Fächerübergreifend) antonino.spinelli @zv.uni-tuebingen.de
Senegal
- Université Cheikh Anta Diop de Dakar
Fachbereich: Romanistik
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Dr. Nicolas Heslaut nicolas.heslaut @uni-tuebingen.de
Serbien
- Universität Belgrad
Fachbereich: Philosophie, Informatik
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Ana-Silvia Munte
exchange @philosophie.uni-tuebingen.de
Südafrika
- University of Pretoria
Fachbereich: Global South Studies
Studierendenmobilität: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Russell West-Pavlov russell.west-pavlov @uni-tuebingen.de
Ukraine
- Nationale Taras-Schewtschenko-Universität Kiew
Fachbereich: Slavistik
Studierendenmobilität: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Prof. Dr. Schamma Shahadat schamma.schahadat @uni-tuebingen.de
Dr. Natalia Borisova natalia.borisova @uni-tuebingen.de
Côte d'Ivoire
- Université Félix-Houphouët-Boigny Abidjan
Fachbereich: Romanistik
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:
Dr. Nicolas Heslault
nicolas.heslault @uni-tuebingen.de
Fördersätze Studierendenmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern besteht aus einem monatlichen Stipendium sowie einem einmaligen Reisekostenzuschuss in Abhängigkeit der Reisedistanz und wurde von der Europäischen Kommission wie folgt festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Entfernung | Reisekostenzuschuss |
---|---|
von 500 km bis 1999 km | 275 Euro |
von 2000 km bis 2999 km | 360 Euro |
von 3000 km bis 3999 km | 530 Euro |
von 4000 km bis 7999 km | 820 Euro |
mehr als 7999 km | 1500 Euro |
Der einmalige Reisekostenzuschuss wird mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt und richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielort der Mobilität.
Fördersätze Personalmobilität
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
---|---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Die Förderung der Personalmobilität enthält zusätzlich einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Dessen Berechnung entspricht derjenigen der Studierendenmobilität.
Auswahlkriterien
Die Auswahl der Teilnehmer/innen an Erasmus+ Mobilitäten außerhalb Europas erfolgt im Fachbereich. Detaillierte Informationen erhalten Sie von der entsprechenden Kontaktperson (s. Tabelle oben). Allgemeine Auswahlkriterien sind: Motivation, bereits erbrachte Studienleistungen sowie Sprachkenntnisse. Bewerber/innen mit Behinderung haben bei gleichwertiger Qualifikation Vorrang.
ERASMUS+ Praktikumsaufenthalte
ERASMUS+ Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR/BEST in Karlsruhe gefördert:
- Student Mobility Placements
Förderbar sind sowohl Pflichtpraktika als auch optionale Praktika in Unternehmen, aber auch anderen Einrichtungen wie Forschungszentren, Forschungslabors an Universitäten, Bildungszentren, gemeinnützige Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, etc., für immatrikulierte Studierende nach Abschluss des 1. Studienjahrs, innerhalb der Dauer von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten. - Absolventen-/Graduiertenpraktika
Auch Absolventen können für ERASMUS+ Praktika gefördert werden, wenn sie von der entsendenden Hochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen. - PJ
Die Förderung des Praktischen Jahrs (PJ) im Rahmen des Studiums der Medizin und Pharmazie ist möglich, sofern der/die Studierende im Zeitraum des PJs eingeschrieben ist und das Praktikum Bestandteil des Studienplans ist.
Bewerbungen an KOOR/BEST. Auskunft hierzu auch im ERASMUS+ Büro (Kordula Glander).
Praktikumsangebote finden sich u.a. hier: https://erasmusintern.org/
ERASMUS+ Personalmobilität
Kontakt: Gabriele Enßlin-Richter (gabriele.ensslin-richter) @uni-tuebingen.de
Alle Informationen zu ERASMUS+ Aufenthalten für Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter/innen finden Sie unter Lehre und Fortbildung im Ausland
Weitere Informationen rund um ERASMUS+
Teilnahmebedingungen
- Immatrikulation an der Universität Tübingen
- Für Bachelor-Studierende: Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
- Gute Kenntnisse der Sprache (ab Level B1), in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen abgehalten werden
- möglichst Grundkenntnisse der Landessprache (sofern nicht Unterrichtssprache)
Dauer der Aufenthalte
Studienaufenthalte mit Erasmus+ sind jeweils für einen Zeitraum von minimal 3 bis maximal 12 Monaten möglich. Bachelor-Studierende im ersten Studienjahr (1. und 2. Hochschulsemester) können nicht teilnehmen.
Aufenthaltsverlängerungen von einem auf zwei Semester, die erst während des Aufenthalts beantragt werden, sind nach Rücksprache mit dem/der Erasmus-Fachkoordinator/in möglich. Eine entsprechende Verlängerung des Mobilitätszuschusses ist in diesem Fall jedoch allenfalls nach Abschluss der Mobilität (bei Vorhandensein entsprechender Restmittel im Budget) möglich.
Mehrere Aufenthalte: ERASMUS+ Auslandsaufenthalte (mind. 3, max 12 Monate) sind in jeder Studienphase (BA, MA und PhD) erneut möglich, insgesamt also bis zu 36 Monate.
Zeitraum: Zweisemestrige Aufenthalte beginnen i.d.R. im Wintersemester, können jedoch auch im Sommersemester beginnen (im letzteren Fall gelten die beiden Semester dann als separate ERASMUS+ Mobilitäten mit jeweils 3 Monaten Mindestdauer, da sie zu verschiedenen Hochschuljahren zählen, d.h. es sind zwei separate Bewerbungen für die beiden Semester im ERASMUS+ Programm erforderlich).
Aufteilung des Förderzeitraums: Die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten pro Studienphase kann auch auf mehrere Länder oder Orte aufgeteilt werden. Pro Einzelaufenthalt gilt jeweils die Mindestzeit von 3 Monaten.
Aufenthaltsdauer in einzügigen Studiengängen: Studierende in einzügigen Studiengängen (z.B. Staatsexamens-Studiengänge) dürfen insgesamt bis zu 24 Monate an Auslandsaufenthalten absolvieren (für jede Einzelmobilität gilt dabei die Mindestdauer von 3 Monaten und die Höchstdauer von 12 Monaten).
Verlängerung: Eine Verlängerung ist nur in Absprache mit den Fachkoordinator/inn/en der Heimat- und der Gastuniversität möglich. Achtung: Eine Verlängerung des Studienaufenthalts bedeutet nicht, dass auch das Mobilitätsstipendium entsprechend länger gezahlt wird. Nach der Rücksprache mit den Fachkoordinatoren senden Sie bitte umgehend eine Mail an das Erasmus-Büro des International Office Maricela Kurz (Fristen: WiSe 15. Dezember, SoSe 15. Mai).
Abbruch: Sollten Sie ihr Auslandsstudium nicht antreten, vorzeitig abbrechen oder verlängern, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich den Fachkoordinator/inn/en und dem Erasmus-Büro des International Office (Maricela Kurz) mitzuteilen. Außerdem muss das bis dahin erhaltene ERASMUS+ Mobilitätsstipendium komplett oder anteilig zurück gezahlt werden.
Aufenthalt ohne Mobilitätsstipendium ('Zero Grant Aufenthalt')
Die Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist auch ohne Inanspruchnahme des Mobilitätzuschusses (als sog. 'Zero Grant Studierende') möglich, sofern die gültigen ERASMUS+ Bedingungen erfüllt sind. Auch 'Zero Grant Studierende' haben regulären ERASMUS+ Status (u.a. sind sie von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit) und müssen daher alle erforderlichen Dokumente im Erasmus-Büro (Frau Kurz/ Frau Mayer) einreichen.
Hinweis: ERASMUS+ Studierende (auch 'Zero Grant Studierende') können nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden.
Fachfremde Bewerbungen
Studierende, die einen Studienaufenthalt an einer europäischen Hochschule planen, mit der keine ERASMUS+ Vereinbarung für den ihren Fachbereich besteht, haben die Möglichkeit, sich fachfremd, d. h. über einen anderen Fachbereich, der über ein Abkommen verfügt, zu bewerben, sofern:
- die Plätze dort ungenutzt blieben
- der/die Fachkoordinator/in bereit ist, fachfremde Bewerber/innen an die Partnerhochschule zu vermitteln
- die Partnerhochschule fachfremde Bewerber akzeptiert.
Sonderförderung (bei Schwerbehinderung oder bei Aufenthalten mit Kind)
Studierende mit Behinderung (ab einem Behinderungsgrad von 50%) und Studierende mit Kind, die während des Auslandsaufenthalts alleinerziehend sind, können Sondermittel erhalten. Hierzu ist ein Antrag im International Office / Dr. Kordula Glander erforderlich.
ECTS-Leistungspunkte und Mobilitätsstipendium
Die Empfehlung der EU liegt bei 30 ECTS, die pro Smester im Ausland erreicht werden sollten. Derzeit werden im Ausland erbrachte Leistungsnachweise und credit points (ECTS) noch nicht an die Gewährung des ERASMUS+ Mobilitätsstipendiums gekoppelt, d.h. auch bei weniger erreichten ECTS als vereinbart muss nichts zurück gezahlt werden. Wichtig ist, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit Fachkoordinator/in bzw. Prüfungsamt zu klären, welche Auslandsstudienleistungen jeweils anerkannt werden können.
Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Da es sich bei den ERASMUS+ Programmen um europäische Partnerhochschulen handelt, stehen die Chancen gut, dass die Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, anerkannt werden. Um sicher zu gehen, sollten die Studierenden vor Abreise Rücksprache mit den Prüfungsämtern bzw. Fachkoordinator/inn/en halten und das ausgefüllte Learning Agreement vor Rücksendung an die Gasthochschule bei Ihnen vorlegen.
Nach dem Auslandsaufenthalt erstellen die ausländischen Hochschulen ein Datenabschriftsblatt (Transcript of Records) mit den erbrachten Leistungspunkten und Noten der Studierenden. Sofern diese bei der Abteilung Austauschprogramme (ERASMUS+ Büro) eingehen, werden sie hier zur Abholung aufbewahrt. Der endgültige Bescheid des Fachbereichs (Prüfungsamt) über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist – sobald er nach der Rückkehr vorliegt – auch im ERASMUS+ Büro einzureichen bzw. im Portal hochzuladen.
Für nicht anrechenbare Leistungen kann ggf. ein Diploma Supplement ausgestellt werden – bitte wenden Sie sich hierzu an das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs.
Notenumrechnung (Credits & grades)
Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich über die jeweils zugrunde gelegten Punkte- und Notenschlüssel zur Umrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden sollen.
Auslands-BAföG
Im Zuge der BaföG-Reform ist innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium förderungsfähig, einschließlich eines Studienabschlusses. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG Förderungshöchstdauer mit.
Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:
- Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU)
- Auslandskrankenversicherung
- Reisekosten pauschal (250 € innerhalb der EU, 500 € außerhalb der EU)
Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium bleibt bis zu einer Höhe von 300 € monatlich anrechnungsfrei.
Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Eine Liste der länderspezifischen Auslandszuschläge (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) sowie die für die Auslandsförderung zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf dem Internet unter der folgenden Adresse:
Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.
Doppelförderung
- ERASMUS+ / Auslands-BAföG
Auslands-BAföG kann mit dem ERASMUS+ Mobilitätsstipendium kombiniert werden (bis zu einem Betrag von 300 Euro bleibt das Mobilitätsstipendium anrechnungsfrei, vgl. Abschnitt 'Auslands-BAföG'). - ERASMUS+ / Andere Förderorganisationen
Stipendien anderer Fördereinrichtungen können i.d.R. mit dem ERASMUS+ Mobilitätsstipendium kombiniert werden. Hinweis: ERASMUS+ Studierende (auch 'Zero Grant Studierende') können jedoch nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden. - ERASMUS+ / Bachelor Plus Molekulare Medizin
Das Programm Bachelor Plus wird durch den DAAD gefördert. Aus diesem Grund sind Bachelor Plus Studierende von der Förderung durch ERASMUS+ ausgeschlossen.
Beurlaubung/ Rückmeldung
Ein Auslandsstudienaufenthalt gilt nicht als Grund für eine Beurlaubung. Sie müssen sich also trotz des anstehenden Auslandsaufenthaltes regulär rückmelden.
Nähere Informationen zur Beurlaubungsregelung finden Sie auf den Seiten des Studentensekretariats.
Versicherungsschutz
Mit einem Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Die EU-Kommission haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium oder Praktikum entstehen. Die Studierenden haben selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
Für ERASMUS+ Studierende besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet:
Versicherungsstelle des DAAD:
email: versicherungsstelle @daad.de
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/
Tel.: Mo-Fr vormittags: 0228/882-400,-505, -630; Mo-Do nachmittags 0228/882-8644
Vorbereitende Sprachkurse
- Verpflichtend für alle ERASMUS+ Studierenden muss für die jeweilige Unterrichtssprache der Gast-Uni der Online-Sprachtest (OLS Online Linguistic Support) durchgeführt werden - für folgende Sprachen:
Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
Der Test wird zweimal (vor und nach dem Aufenthalt durchgeführt). Registrierte Erasmus-Studierende erhalten den Link nach Anmeldung in unserem Bewerber-Portal automatisch. Muttersprachler/innen sind von der Teilnahme befreit.
Bei einem schwächeren Test-Ergebnis vor dem Aufenthalt wird den Studierenden über OLS ein studienbegleitgender Online-Sprachkurs für die betreffende Unterrichtssprache angeboten. - Die meisten europäischen Universitäten bieten 4- bis 6wöchige vorbereitende Sprachkurse an, die in der Regel vor Beginn des jeweiligen Semesters stattfinden. (Für diesen Zeitraum kann ebenfalls das ERASMUS+ Stipendium gewährt werden, nicht jedoch für anfallende Kursgebühren).
Zudem finden oftmals auch semesterbegleitende Sprachkurse statt (in diesem Fall entfällt die zusätzliche Förderung, da der Studienzeitraum unverändert bleibt). - Das Fachsprachenzentrum der Eberhard Karls Universität bietet ebenfalls Sprachkurse auf verschiedenen Niveaustufen in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Schwedisch und Katalanisch an.
Erfahrungsberichte
Sie können die Erfahrungsberichte früherer Erasmus-Studierender über die Seite ‚Studieren im Ausland/Erfahrungsberichte’ einsehen, indem Sie dort nach auszuwählenden Kriterien (Programm, Studienfach, Kontinent, Land, Hochschule) suchen.
Downloadbereich
- Materialien I zur Info-Veranstaltung für nominierte ERASMUS+ Studierende
- Materialien II zur Info-Veranstaltung für nominierte ERASMUS+ Studierende
- Infoveranstaltung für Studierende 24.11.2020
- Infoblatt 'Hinweise zur Bewerbung' (für Interessierte)
- Checkliste für ERASMUS+ Studierende (für bereits nominierte Studierende)
- ERASMUS+ Studierenden Charta
- Learning Agreement
- Anleitung zum Learning Agreement
- Certificate of Registration (Bestätigung Ankunft)
- Letter of Confirmation (Bestätigung Aufenthaltszeit)
- Leitfaden zum Erfahrungsbericht
- Teilnahmebescheinigung ERASMUS+ Programm
- Impressum
- Datenschutzerklärung für das Instagram-Profil der Universität Tübingen
- Instagram-Nutzungskonzept des International Office
Informationen für Fachkoordinator/inn/en
Die ERASMUS+ Fachkoordinator/inn/en beraten die Studierenden ihres Fachbereichs bei der Wahl der passenden ERASMUS+ Partnerhochschule, treffen die Auswahl der Studierenden und nominieren sie entsprechend der verfügbaren Zahl von Plätzen an der Partnerhochschule. Über die gesamten ERASMUS+ Nominierungen pro Semester informieren sie das ERASMUS+ Team des Dezernats Internationale Angelegenheiten durch Übersendung der unterschriebenen Nominierungsliste (nach Möglichkeit jeweils bis zum 30. April für das gesamte darauffolgende Hochschuljahr).
Änderungen, Kündigungen und Neuabschlüsse von Inter-institutional Agreements mit anderen Hochschulen sollten immer mit dem ERASMUS+ Team abgesprochen werden.
Allgemeine Hinweise
Informationen
- Das ERASMUS+ Team im Dezernat Internationale Angelegenheiten
- Aufgabenverteilung zwischen ERASMUS+Hochschulkoordination und -Fachkoordinator/inn/en
- Zuständigkeiten/Länderaufteilung Inter-institutional Agreements
- Service 'ERASMUS+ to go' - Buchen Sie das Erasmus+ Team
- Lehren und Arbeiten im Ausland/ ERASMUS+ Teaching Mobility und Staff Mobility
- Link zum Mobility Online Portal
- Liste der ERASMUS+ Partnerhochschulen
- Liste der ISCED Fächercodes
- Präsentation zur Informationsveranstaltung für Fachkoordinator/inn/en (23.01.2020)
- Präsentation zum Workshop für neue Fachkoordinator/inn/en (26.01.2018)
- Antragstellung für Mobilitätsprojekte mit Partnerländern außerhalb der EU (KA107)
Formulare