Uni-Tübingen

25.08.2021

Wintersemester in BaWü: Präsenz ist der Standard, Digital die Ergänzung

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Das Wintersemester kann mit 3G in Präsenz stattfinden“

Übersicht: Was ist möglich an Hochschulen?

Baden-Württemberg schafft für seine Hochschulen verlässliche Rahmenbedingungen, damit das Wintersemester auf Basis der 3G – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden kann. Die Verordnung gilt ab Dienstag, 24. August 2021. 

„Im Wintersemester geht es wieder zurück in die Hochschulen und auf den Campus. Der Studienbetrieb in Präsenz ist der Standard – und das unabhängig von Inzidenzen. Die Online-Lehre ist die Ergänzung, wo sie sinnvoll ist oder eine Verbesserung darstellt“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Dienstag (24. August) in Stuttgart. Dies werde möglich aufgrund der Impffortschritte. „Wir haben heute eine andere Situation als im Sommersemester: Die großen Impffortschritte sind Voraussetzung dafür, dass wieder mehr Menschen zusammenkommen und die Hochschulen ihre Räume wieder besser ausnutzen können. Mit der 3G-Strategie können wir einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten“, so Bauer. 

Bereits vor vier Wochen hatte das Wissenschaftsministerium mit der vorhergehenden Verordnung die notwendigen Spielräume für die Hochschulen geschaffen, damit sie möglichst viel Präsenzlehre im Wintersemester anbieten können. „Umso mehr freue ich mich, dass wir nun noch einen Schritt weitergehen können – und damit auch für den Hochschulbereich den Paradigmenwechsel vollziehen“, so Bauer.

Mehr Spielräume bei der Raumnutzung 

Mit der neuen Studienbetriebs-Verordnung entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung, wenn 3G – geimpft, genesen oder getestet – gewährleistet werden. „Die neue Regelung gibt den Hochschulen also noch größere Spielräume, um Veranstaltungen in Präsenz in den vorhandenen Räumen durchzuführen“, so Bauer. Wo Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht, ebenso – unabhängig vom Abstand – auf Fluren, in Bibliotheken und an Lernplätzen. „Wir erleben zwar kein Zurück zur alten Normalität, aber wieder ein gemeinsames Leben auf dem Campus – mit Begegnung, Austausch, Debatte, Menschen kennenlernen“, betonte Bauer. 
Zugleich gibt das Ministerium den Hochschulen ein pragmatisches Stichprobenmodell an die Hand, um Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

Stichprobenmodell: Pragmatische Lösung für Hochschulen 

„Es war mir ein großes Anliegen, dass die Überprüfung der 3G vor Ort auch pragmatisch umsetzbar sind. Wir waren dazu im engen Austausch mit den Hochschulen. Ich freue mich sehr, dass wir nun – abgestimmt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten – verschiedene Möglichkeiten zur Überprüfung der erforderlichen Nachweise eröffnen können“, so die Ministerin. Unter anderem kann das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei Lehrveranstaltungen modellhaft anhand von Stichproben überprüft werden (wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben). Auch für digitale Lösungen mittels einer App können sich die Hochschulen entscheiden. 

„Um die 3G-Strategie lebbar zu machen, werden die Hochschulen sicher neue Wege beschreiten. Im Ministerium werden wir diese auswerten, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, welche Modelle die besten und praktikabelsten sind“, so die Ministerin weiter.

Nochmaliger Aufruf zur Impfung

Der entscheidende Schlüssel für ein Präsenz-Wintersemester sei eine möglichst hohe Impfquote, betonte Ministerin Bauer: „Wir müssen miteinander dafür Sorge tragen, dass der Lehrbetrieb im Wintersemester für alle so sicher wie möglich gestaltet werden kann – insbesondere für die vulnerablen Gruppen, die sich nicht impfen lassen können“, so Bauer. Tests blieben für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten, auch künftig kostenfrei. 

„Ich rufe alle Studierenden und Hochschulangehörigen nochmals eindringlich dazu auf: Nutzen Sie die Impfangebote und tragen Sie mit dazu bei, dass wir ein Wintersemester in Präsenz erleben – und dass wieder mehr Normalität in unseren Alltag einkehren kann“, sagte Wissenschaftsministerin Bauer. 

Die Corona-Verordnung Studienbetrieb findet sich auf der Internetseite des Wissenschaftsministeriums.

Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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