Calls for Applications – Chemistry
21.01.2025
BMBF: Verhütungsmittelforschung für alle Geschlechter
Frist: 31. März 2025 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizzen)
Jeder Mensch hat das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Die reproduktiven Rechte beschreiben unter anderem das Recht jeder Person und jedes Paares, sich frei für oder gegen eine Elternschaft zu entscheiden, den zeitlichen Abstand zwischen möglichen Kindern und deren Anzahl selbst zu bestimmen und über die nötigen Verhütungsmittel und notwendigen Kenntnisse zum Umgang damit zu verfügen.
Über die letzten Jahrzehnte ist deutlich geworden, dass vermehrt der Wunsch aller Geschlechter besteht, sich gleichberechtigt an Verhütung und Familienplanung zu beteiligen. Auch bringt jeder Lebensabschnitt einzelner Personen und Paare oder auch gesellschaftliche Entwicklungen andere Bedürfnisse nach Verhütungsmitteln mit sich. So ist beispielsweise in der jüngeren Bevölkerungsschicht die Akzeptanz und Nutzung hormoneller Verhütungsmittel bei gebärfähigen Personen zurückgegangen.
Die Forschung zur Identifizierung neuer Verhütungsmittel ist jedoch weltweit vergleichsweise schwach ausgebildet. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Erforschung von Ansätzen für neue Verhütungsmethoden durch präklinische und klinische Forschung sowie die Weiterentwicklung bestehender Ansätze, beispielsweise, um Nebenwirkungen zu reduzieren. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, im Hinblick auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit verbesserte oder auch neue Verhütungsmethoden für alle Geschlechter zu entwickeln.
Das Ziel der Fördermaßnahme ist erreicht, wenn
- wissenschaftliche Evidenz zu neuen oder verbesserten Ansätzen für die Verhütung generiert wurde, die in der präklinischen und klinischen Erprobung weiterentwickelt werden kann, und
- die in den Projekten generierten Daten anderen Forschenden zur Verfügung gestellt werden. Die Zielerreichung wird an der Qualität und Quantität der aufgebauten Kooperationen, der wissenschaftlichen Publikationen und der zur Verfügung gestellten Daten gemessen.
Gefördert werden Verbünde von Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Disziplinen. Die Verbünde sollen gemeinsam präklinische und/oder klinische Forschungsarbeiten durchführen, um Ansätze für neue oder verbesserte Verhütungsmethoden zu entwickeln.
Die klinischen Pilotprojekte (kleine anwendungsorientierte, nicht-interventionelle Studien) könnten beispielsweise darauf ausgerichtet sein, Methoden der natürlichen Familienplanung sicherer und effektiver zu gestalten. Hierzu könnten beispielsweise auch wissenschaftsinitiierte vergleichende Untersuchungen zur Wirksamkeit und Effektivität vorhandener digitaler Gesundheitsanwendungen gefördert werden. Darüber hinaus könnten auch Marker identifiziert werden, die Vorhersagen über die Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Verhütungsmethoden erlauben, dies schließt auch hormonelle Verhütungsmittel für gebärfähige Personen ein.
Durch die präklinische Forschung sollen Targets für die Entwicklung von neuen Verhütungsmethoden identifiziert, charakterisiert und, soweit möglich, validiert werden. Falls die Verbünde sich ausschließlich auf eine Identifizierung und Charakterisierung von Targets fokussieren, muss diese zielgerichtet erfolgen. Das heißt, für das Target müssen bedeutende Vorarbeiten vorliegen, die zeigen, dass das Target grundsätzlich ein hohes Potenzial für die Entwicklung einer Verhütungsmethode aufweist.
Die Entwicklung von Mehrzweck-Präventionstechnologien (MPTs) mit sowohl empfängnisverhütenden als auch antiinfektiösen Eigenschaften ist ebenfalls möglich.
Idealerweise sollen sich in den Verbünden Arbeitsgruppen zusammenschließen, die über ein umfassendes Verständnis von Keimzellreifung und Prozessen der Befruchtung als auch ausgewiesene Expertise zu modernen Methoden der Lebenswissenschaften verfügen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 31. März 2025 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Mehr Informationen:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/01/2025-01-13-bekanntmachung-verhuetungsmittelforschung.html
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-1210
Telefax: 0228/3821-1257
Ansprechpersonen sind Dr. Katja Jensen, Dr. Annika Putz und Dr. Annica Vlad-Fiegen
Telefon: 0228/3821-1150, -1725, -1680
Internet: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de