Calls for Applications – Pharmacy
05.02.2026
DFG: Trilaterale Forschungskonferenzen „Villa Vigoni“ 2027-2029
Frist: 13.04.2026
Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen, tätig in Deutschland, Frankreich und Italien, nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.
Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Die Teilnehmer*innen einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens zwölf, höchstens 16 Wissenschaftler*innen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Die Teilnehmer*innen des jeweiligen Landes sollen an unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich.
Antragstellung und Koordination einer Trilateralen Forschungskonferenz übernehmen je ein*e Wissenschaftler*in aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Antragsteller*innen müssen für die gesamte Dauer der Trilateralen Forschungskonferenzen eine institutionelle Anbindung an eine Forschungs- oder Hochschuleinrichtung ihres Landes nachweisen.
Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase.
An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäst*innen beteiligt werden (maximal zwei pro Treffen). Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäst*innen. Die DFG ermöglicht jedoch deutschen Bewilligungsempfänger*innen, Mittel für Gäst*innen aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.
Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Der konkrete Gebrauch der drei Sprachen bei der Durchführung der Arbeitstreffen muss im Antrag erläutert werden.
Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrages, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die vorgesehenen Teilnehmer*innen erläutert.
Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine*n Fachgutachter*in sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreter*innen der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 13. April 2026.
Weitere Informationen:
https://www.villavigoni.eu/de/project/ausschreibung-zur-deutsch-italienisch-franzoesischen-zusammenarbeit/
https://news.dfg.de/a/a.aspx?AysDW1282-TwSPJ-gk9qkRdsAQ2
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechperson:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Dr. Niklas Hebing, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften
Kennedyallee 40, 53175 Bonn, Tel.: +49 228 885-2949, niklas.hebingspam prevention@dfg.de
www.dfg.de