Uni-Tübingen

Rechtswissenschaft / Jura

Schnell könnte man auf den Gedanken kommen, dass Jura nur etwas für komplizierte Fälle ist – etwa die Errichtung eines Testamentes oder Gründungen von Unternehmen. Doch reicht der Inhalt des Studiums viel weiter: Haben Sie heute ein Brötchen beim Bäcker gekauft? Dann haben Sie mindestens drei Verträge abgeschlossen. Sollten Sie mal ein "Knöllchen" am Auto haben, ist darin ein Verwaltungsakt zu sehen. Sie werden abends in der Disko angegriffen? Sofort wird Ihnen der Bereich Notwehr in den Kopf kommen. Jura ist überall! Das Studium vermittelt Wissen in den Bereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht und ermöglicht Ihnen, sich vertieftes Wissen in einem Schwerpunktsbereich anzueignen. Der Studiengang Rechtswissenschaft ist Voraussetzung für jeden juristischen Beruf. Mit dem Abschluss Erste juristischen Prüfung erhalten Sie Zugang zum Rechtsreferendariat, das für die Tätigkeiten als Richter, Rechtsanwalt oder im höheren Verwaltungsdienst qualifiziert. Im Rahmen eines Bachelorstudiums können Sie ein juristisches Teilfach als Nebenfach zu studieren.

 

Veranstaltungen vor Ort im Sommersemester 2024

Die Veranstaltungen können während des ganzen Semesters besucht werden (Ende April bis Ende Juli 2024)

 

 Montag, 10.00 - 13.00 Uhr und Dienstag, 11.00 - 13.30 Uhr: Grundkurs Zivilrecht I
  Diese Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis

 Montag, 08.30 - 10.00 Uhr und Dienstag, 08.30 - 10.00 Uhr: Grundkurs Strafrecht I: Allgemeiner Teil
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 Montag, 14.00 - 17.00 Uhr: Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht
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Aufgezeichnete Veranstaltungen

 

Aufgezeichnete Vorlesungen zum reinschnuppern finden Sie (derzeit noch) hier.


BW² – Beispielaufgaben aus dem Studium

Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen

Auf der Plattform BW² – Beispielaufgaben aus dem Studium finden Sie zahlreiche Aufgaben zu Studiengängen, in denen Sie Ihren ersten Hochschulabschluss erwerben können. Erproben Sie, wie gut Sie sich in der Rechtswissenschaft bereits auskennen und ob Sie sich für die Materie begeistern können.

Hier gelangen Sie zur Einstiegsseite mit grundlegenden Informationen. Im nächsten Schritt geht es zu den Beispielaufgaben. Die Inhalte sind so ausgewählt, dass Sie einen Einblick in wesentliche Themenbereiche und Methoden des jeweiligen Studiengangs erhalten. Zur Lösung der einzelnen Aufgaben bekommen Sie ein Feedback oder weiterführende Erklärungen. Die Aufgaben können Sie so oft ausprobieren, wie Sie möchten. Es ist keine Registrierung erforderlich.


hochschulreif. Der Tübinger Podcast zur Studienwahl

Folge #03: Jura / Rechtswissenschaft

Stimmt es, dass man mit einem Abschluss in Jura beruflich später alles machen kann? Wie lange dauert so ein Studium eigentlich? Und wie sieht eine typische Woche im Jurastudium aus? Über alle Fragen rund ums Jurastudium sprechen wir mit dem Tübinger Studienfachberater Daniel Höfer. Im Vorfeld haben wir Studierende für euch gefragt, warum sie sich für ein Jurastudium entschieden haben, was sie in ihrem Studienalltag so machen und welche Berufswünsche sie haben.

Listen
Christoph Jäckle (C. J.): Herzlich Willkommen bei "hochschulreif", dem Tübinger Podcast zur Studienwahl. In unserem Podcast stellen wir Euch in jeder Folge ein Studienfach vor, damit Ihr wisst, was Euch im Studium dieses Faches so erwartet. Wir, das sind meine liebe Kollegin Alexandra Becker und ich Christoph Jäckle. Hallo Alex!

Alexandra Becker (A. B.): Hallo Christoph!

C. J.: Alex und ich sind beide vom Team der Zentralen Studienberatung, der Uni Tübingen, und wir haben auch heute wieder einen Gast bei uns im Studio. Heute wird sich alles um das Fach Jura drehen. Dazu haben wir uns Daniel Höfer eingeladen. Daniel Höfer ist Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät in Tübingen und dort Studienfachberater. Also für uns der perfekte Experte für alle Fragen, rund um das Jurastudium in Tübingen. Hallo Herr Höfer!

Daniel Höfer (D. H.): Guten Tag, Herr Jäckle, guten Tag Frau Becker, ich freue mich, dass ich heute da sein darf.

C. J.: Schön, dass Sie es geschafft haben. Wir freuen uns auch sehr, Sie als Gast hier zu haben.

A. B.:  Schön, dass Sie da sind.

C. J.: Herr Höfer, Sie haben selbst auch Jura studiert. Und wir interessieren uns brennend dafür, warum Sie das damals getan haben. Und bevor Sie uns das gleich erzählen, hören wir uns mal an, warum sich aktuelle Tübinger Studierende für ihr Studienfach entschieden haben.

Persönliche Motivation (01:12)

Studi 1: Ja, man lernt unser Staatswesen ganz wunderbar kennen. Und ich habe in der Schule schon immer ein Faible gehabt für Politik, für Gesellschaft, für Geschichte. Und da passt Jura einfach, weil es sehr, sehr viele Bereiche abdeckt von meinen Interessen.

Studi 2: Weil ich bei einem Girls‘ Day mitgemacht habe, im Gericht, und das sehr spannend fand und deswegen ein Praktikum, in der Schule, bei einer Anwaltskanzlei gemacht habe.

Studi 3: Das war mehr so ein Schuss ins Blaue, wenn ich ehrlich bin. So die richtige Berufung hatte ich nicht, aber das war so eine Art Experiment. Und bisher ist es geglückt.

Studi 4: Nach meinem Abitur stand für mich eigentlich fest, dass ich Lehramt studieren möchte. Von daher war der Wechsel zum Jurastudium tatsächlich ein mehr oder minder spontaner Wechsel. Ich habe mich sehr spontan in die Materie verliebt und fand die Logik dahinter, und die Möglichkeit zu argumentieren, so unglaublich spannend. Aber auch, dass Jura nie an Aktualität verliert.

A. B.: Ja, Herr Höfer, wie war das bei Ihnen? Wie haben Sie sich denn für Ihr Studium entschieden?

D. H.: Nun, bei mir war das so, dass ich zunächst mal davon ausgegangen bin, was mir an Fächern in der Schule besonders Spaß gemacht hat, was mich besonders interessiert hat. Und das waren neben Kunst, man denkt es nicht, vor allen Dingen die Fächer Gemeinschaftskunde und Geschichte. Und dann habe ich zunächst mit dem Gedanken gespielt, dass ich vielleicht Lehrer werden könnte für Geschichte. Und im Laufe der Zeit, das hat vielleicht so in der 12. und 13. Klasse angefangen, war der Gedanke auch, wie sieht es denn mit Jura aus? Denn damit kann man ja eigentlich alles machen, heißt es immer. Wir werden auch sehen: Das stimmt zwar nicht, operieren darf man damit nicht. Aber sonst ist doch relativ viel möglich. Und daher habe ich mich am Ende entschieden, da ich einfach kein zweites Fach gefunden habe, was gut gepasst hätte, jetzt einfach mal Jura zu studieren. Das war natürlich auch ein bisschen blauäugig, da es sich ein relativ langes Studium handelt. Aber ich habe gedacht, ich probiere das mal aus und bin dabei sozusagen einfach hängengeblieben.

A. B.: Und gab es da etwas, das Sie in der Entscheidung bestärkt oder motiviert hat, als Sie es ausprobiert haben?

D. H.: Ja klar, sonst wäre ich nicht dabeigeblieben. Ja und was waren das für Punkte? Also zum einen ist es eben eine besondere Art zu denken und zu argumentieren, die man lernt. Das ist eine sehr analytische Herangehensweise, da wir ja immer – dazu kommen wir später vielleicht noch – unsere spezielle juristische Methodik und Arbeitsweise anwenden müssen. Und die erlauben es einem einfach einen sehr nüchternen Blick auf die Dinge einzunehmen und Dinge logisch zu strukturieren. Wobei man Jura natürlich nicht mit Mathematik oder so vergleichen kann. Aber es hat schon sehr starke logische Regeln, die da im Hintergrund stehen und das hat mir gefallen. Ich meine, wofür haben wir Recht? Recht ist für die Menschen. Recht ist dazu da, unser gesellschaftliches Zusammenleben zu regeln, Konflikte zu lösen. Und zu verstehen, wie gesellschaftliches Zusammenleben funktioniert und wie Konflikte etwa auch in der Politik, aber auch im Kleinen gelöst werden. Und welche Verfahrensweisen es da gibt. Das fand ich sehr spannend.

A. B.: Jetzt haben Sie schon ein paar Einblicke über die Inhalte gegeben. Wir haben Studierende gefragt, was man denn so macht im Jurastudium und wie in etwa so eine typische Studienwoche bei ihnen aussieht. Da hören wir jetzt mal rein.

Studieninhalte (04:43)

Studi 1: Eine typische Studienwoche existiert bei mir eigentlich nicht. Es kommt immer darauf an, ob gerade eine Hausarbeit oder eine Klausur ansteht.

Studi 2: Also im Studium wird man natürlich in vielen Vorlesungen sitzen. Wobei einem da mehr die Theorie beigebracht wird.

Studi 3: Momentan, jetzt mal die Semesterferien ausgenommen, sitze ich am Rechner von morgens um 8.30 Uhr meistens bis irgendwann mittags und hab meine Vorlesungen. Und dann mache ich gerne Fälle oder übe mit Altklausuren.

Studi 4: In den Semesterferien, schreibe ich Hausarbeiten oder im jetzigen Fall eine Seminararbeit. Und das verdeutlicht, finde ich, auch ganz gut, wie das Jurastudium ist. Man hat eigentlich immer viel zu tun.

C. J.: Also im Endeffekt kann ich es mir so vorstellen: Es gibt einen theoretischen Unterbau, den lerne ich in Vorlesungen oder bekomme ihn dort vermittelt. Und dann muss ich über logisches Schließen anhand von Gesetzestexten das Ganze in Fällen versuchen anzuwenden. Kann man sich das so vorstellen?

D. H.: Ja. Also Ausgangspunkt einer jeglichen rechtlichen Lösung eines Falles, oder einer Konfliktsituation, ist natürlich immer das Gesetz. Und das Gesetz, also die Normen des Gesetzes, die sind verschiedentlich strukturiert. Viele davon sind Normen, die wir als Rechtsfolgen anordnende Normen bezeichnen. Das sind Vorschriften im Gesetz, die sagen: Wenn A und B, das sind die Tatbestandsmerkale, dann tritt eine bestimmte Rechtsfolge ein. Das ist dann C. Und dann frage ich mich: Ist denn C passiert? Ist C eingetreten? Und dafür muss ich eben prüfen, ob A und B erfüllt sind. Also ein einfaches Beispiel wäre etwa der Paragraf 985 BGB. Dort heißt es: Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Jetzt frage ich mich, ob der Eigentümer oder eine bestimmte Person, eine Person A, von einer Person B die Herausgabe einer Sache verlangen kann. Und dann muss ich eben prüfen, ist die Person A Eigentümer und ist die Person B der Besitzer der Sache. Das wären mein Merkmal A und mein Merkmal B. Und dann tritt die Rechtsfolge ein, dass eben Person A von Person B die Herausgabe der Sache verlangen kann.

C. J.: Sie haben ja jetzt gerade ein Beispiel genannt, bei dem es um Eigentumsverhältnisse ging. Welche anderen gesetzlichen Bereiche lernt man in einem Jurastudium kennen?

D. H.: Naja, das, was wir eben hatten, die Frage, ob der Eigentümer von einer bestimmten Person die Sache herausfordern kann, das ist Zivilrecht. Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen gleichgeordneten Privatrechtssubjekten, sagen wir als Juristen. Und damit ist im Prinzip gemeint, zwischen jedem von uns, wenn wir miteinander agieren. Also wenn Sie, Herr Jäckle, morgens beim Bäcker Ihre Brötchen kaufen, dann ist das Zivilrecht. Und wenn Sie, Frau Becker, eine neue Wohnung anmieten, dann ist das auch Zivilrecht.

A. B.: Dann sind wir in dem Fall jeweils die Subjekte, die handeln.

D. H.: Genau. Und dann geht es immer um die Fragen, im Verhältnis zum Beispiel zu Ihrem Vermieter: Was können Sie verlangen, wenn Sie jetzt meinetwegen Wasser in der Wohnung haben? Wenn da eine Wand undicht ist oder so etwas. Oder Herr Jäckle, Sie beißen in Ihrem Brötchen auf eine Scherbe und verletzen sich. Können Sie Schadensersatz verlangen für die Behandlungskosten? Das wäre Zivilrecht. Das ist der Bereich des Arbeitsrechtes. Es ist aber auch der Bereich des Gesellschaftsrechts, also zum Beispiel wie läuft eine Aktionärsversammlung bei einer großen Aktiengesellschaft ab? Das ist auch Zivilrecht oder Arbeitsrecht ist Zivilrecht. Und das unterscheidet sich vom öffentlichen Recht dadurch, dass das öffentliche Recht, vereinfacht gesagt, ein Subordinationsverhältnis regelt. Da kommt der Staat und sagt dem Bürger, was er zu tun hat oder gewährt dem Bürger etwas. Aber wir haben dabei eine andere Rollenverteilung. Und da ist eben der Staat involviert. Beispielsweise wenn man vom Staat Bafög möchte und das beantragt oder umgekehrt, wenn der Staat von Ihnen, Herr Jäckle, Steuern möchte. Oder, Frau Becker, Ihr Auto abschleppt, weil Sie im Parkverbot stehen.

C. J.: Also immer ein Rechtsfall, bei dem dann ein persönliches Subjekt im Endeffekt mit dem Staat in Aktion tritt.

D. H.: Ja, das ist der weite Bereich des öffentlichen Rechts. Es gehören tatsächlich zum öffentlichen Recht noch andere Dinge. Wie zum Beispiel die innere Verfasstheit unseres Staates. Also wie das alles so läuft, wie Gesetze gemacht werden, was man aus der Gemeinschaftskunde kennt. Das ist der Bereich des Staatsrechts, das gehört auch zum öffentlichen Recht. Und dann gehören noch das internationale und das supranationale Recht dazu, also insbesondere das Europarecht. Das ist auch öffentliches Recht. Also immer, wenn der Staat irgendwie dabei ist.

A. B.: Und das sind jetzt die zwei großen Fachbereiche, in die das Studium unterteilt ist, oder gibt es noch angrenzende Felder?


D. H.: Es gibt tatsächlich noch einen dritten Bereich, das ist das Strafrecht. Das Strafrecht ist im Prinzip auch öffentliches Recht, weil der Staat einen Bürger bestrafen möchte. Auf der anderen Seite hat sich das zu einer Sondermaterie entwickelt, denn man hat das schon früh bei den ordentlichen Gerichten angeknüpft. Und es hat sich auch dogmatisch einfach zu einer Sondermaterie entwickelt, sodass wir heute im Studium von drei großen Rechtsgebieten ausgehen können. Das ist das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Diese drei Bereiche, machen die Inhalte im Studium aus.

C. J.: Wie lange dauert denn das Studium bis zum Staatsexamen beziehungsweise bis man beide Staatsexamina in der Tasche hat? Wenn alles klappt.

D. H.: Also das Studium endet durch die erste juristische Prüfung und die besteht aus der Staatsprüfung im Pflichtfachbereich und aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunktbereich. Die bilden dann zusammen im Verhältnis 70/30 die Note in der ersten juristischen Prüfung, durch die das Studium abgeschlossen wird. Und dieser Ausbildungsabschnitt, der dauert im Durchschnitt 11,3 Semester. Wobei die Regelstudienzeit vom Gesetzgeber auf 10 Semester angesetzt wurde. Erst 2019 hat er das erhöht von 9 auf 10 Semestern. Man muss aber tatsächlich im Schnitt mit 11,3 rechnen. Wenn man nun diese erste juristische Prüfung bestanden hat, dann hat man die Berechtigung in den juristischen Vorbereitungsdienst zu gehen, das Rechtsreferendariat. Das dauert nochmal zwei Jahre und wird mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Und wenn man die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat, dann hat man die Befähigung zum Richteramt. Dann kann man Richterin, Rechtsanwältin, Staatsanwältin werden, also diese klassischen juristischen Berufe ergreifen. Man kann auch noch eine ganze Reihe mehr Berufe ausüben, die auch in gewisser Weise an diese Befähigung zum Richteramt geknüpft sind.

A. B.: Ich würde gerne nochmal zurückgehen auf einen Bereich, den sie ganz am Anfang genannt haben, inhaltlich, nämlich das Argumentieren und die Logik. Ist das denn etwas, was auch eine eigene Ausbildung erfährt im Studium oder lernt man das einfach nebenbei mit?

D. H.: Also die juristische Methodenlehre wird im Wesentlichen eigentlich in den Vorlesungen und den Fallbesprechungen mitvermittelt. Um da nochmal zurückzukommen auf eine Frage, die der Herr Jäckle vorhin gestellt hat, auf die ich noch gar nicht so richtig eingegangen bin. Und zwar ist es tatsächlich so, dass wir zunächst Vorlesungen haben, in denen der Stoff und die Dogmatik mehr oder minder abstrakt vermittelt werden. Begleitend zu diesen Vorlesungen gibt es Fallbesprechungen. Das sind Arbeitsgemeinschaften, in denen man dann übt, das konkret auf Fälle anzuwenden. Das ist so ein bisschen eine Zweiteilung. Einmal die Vorlesungen, die von den Professorinnen und Professoren gehalten werden und dann die Fallbesprechungen, die von akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehalten werden. Und dann gibt's noch ein Drittes, das sind die Übungen. Die Übungen haben den großen Rahmen einer Vorlesung, wohingegen dann aber der Stoff nicht mehr abstrakt vermittelt wird, sondern man auch konkrete Fälle löst. Und die Übungen sind dann auch unser Format, in dem Prüfungsleistungen, das sind die bereits von den Studierenden angesprochenen Hausarbeiten, aber auch die Klausuren, geschrieben werden.

C. J.: Was ich mich gerade noch gefragt habe, war, wie viele Studierende, das denn so im Schnitt durchhalten? Gibt's da viele, die irgendwann abbrechen, weil es einfach doch ein sehr, sehr anspruchsvolles und langes Studium ist?

D. H.: Also diese Frage kann man gar nicht so einfach beantworten. Jedenfalls haben wir keine Statistiken dazu und erheben das nicht. Das wird nämlich erschwert durch Verschiedenes. Wir können feststellen, dass gerade nach dem zweiten, vielleicht auch schon nach dem ersten Semester, und nach dem dritten Semester viele Studierende das Studium nicht mehr wirklich vorantreiben und Fristen verstreichen lassen oder einfach gehen. Und wenn die gehen, dann ist das manchmal ein Studienortwechsel. Manchmal ist es die endgültige Aufgabe des Studiums. Es gibt aber auch immer wieder Fälle, das habe ich alle paar Wochen mal, dass jemand wieder einsteigen möchte in das Studium. Gerade auch der Studienortwechsel findet, da das Studium relativ lang ist, doch immer wieder mal statt. Wir können das gar nicht auseinanderhalten. Von daher ist das wirklich schwer zu beantworten. Ich müsste jetzt einfach eine Zahl raten und das wäre relativ unseriös, deswegen würde ich es lieber lassen.

C. J.: Gehen wir mal auf die andere Seite. Nämlich, was die Studierenden am Studium hält, was sie begeistert. Auch dazu haben wir Studierende gefragt und hören da jetzt rein.

Persönliche Voraussetzungen (14:12)

Studi 1: Am Jurastudium begeistert mich das logische und systematische Arbeiten, das Argumentieren.

Studi 2: Die Art, Fälle zu lösen. Dass das sehr systematisch ist, dass man immer genau weiß, wo man ist, was man machen muss und wie man vorgeht.

Studi 3: Manchmal geht es um Kriminalfälle, quasi im Strafrecht. Dann geht‘s wieder um die großen Fragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens im Staatsrecht. Und dann geht's wieder um Dinge, die wir jeden Tag machen, nämlich Verträge abschließen im Zivilrecht.

Studi 4: Alle haben dieselbe Grundlage, das Gesetz. Und Fälle sind ja nicht immer eindeutig. Und dann musst du eben mit dieser Grundlage versuchen, das Ganze zu lösen.

Studi 5: Fachmäßig mag ich besonders gerne Völkerrecht. Und ich glaube, es ist wichtig, dass man möglichst schnell den Bereich findet, den man spannend findet als Motivation für das weitere Studium.

A. B.: Wie die Studierenden jetzt über ihr Fach berichten, klingt das ja sehr lebendig. Jetzt gibt es aber das Vorurteil, dass Jura doch ein recht trockenes Fach sei. Was bedeutet das denn Herr Höfer, vielleicht haben Sie ein Beispiel aus dem Fälle-Lösen dazu, woran man das festmachen kann.

D. H.: Naja, da ist zunächst einmal zu überlegen, was ist mit trocken gemeint? Das kann alles Mögliche bedeuten und damit können verschiedene Vorstellungen verknüpft sein. Was ich gerne zugebe, ist, dass Jura ein Fach ist, bei dem man durchaus auch auswendig lernen muss. Aber das ist in anderen Fächern vielleicht noch mehr. Sie sitzen nicht jeden Tag nur da und lernen auswendig, aber Sie müssen immer wieder Dinge auswendig lernen. Beispielsweise sprach ich vorhin schon an, dass wir oft Begriffe im Gesetz haben, da besteht die Frage: Welche Vorstellung verbindet der Gesetzgeber damit? Was meint er damit? Und das ist oft schon durch Gerichte und höchst richterlich, das heißt etwa vom BGH (Bundesgerichtshof), entschieden worden, was unter einem gewissen Begriff zu verstehen ist. Dann wird das oftmals nicht mehr in Frage gestellt, weil alle damit einverstanden sind. Und eben solche Definitionen muss man im Idealfall auch auswendig können. Das macht natürlich einen deutlichen Teil des Studiums aus, diese Dinge auswendig zu lernen, aber das kann man nicht für alle Normen leisten. Ich sprach auch schon an, dass man viele gesetzliche Vorschriften im Laufe des Studiums nicht kennenlernen wird oder jedenfalls mal nicht auswendig können muss, sodass die wesentliche Arbeit immer noch bleibt: Wenn man eine Norm aufgefunden hat und denkt, dass die zur Lösung des Falles beiträgt, selbst zu erörtern, was diese Begriffe bedeuten könnten. Da ist sehr viel Argumentation gefragt. Damit ist die Frage verbunden: Was soll denn diese Vorschrift erreichen? Wie war das denn früher? Man hat eine historische Perspektive: Was genau, welchen Zweck hat der Gesetzgeber verfolgt? Wie fügt sich das denn in die Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften ein? Das Verfassungsrecht, das Europarecht, wie stehen die dazu? Und so, durch ein Hin und Her, durch ein Betrachten dieses Begriffes aus verschiedenen Blickwinkeln, entwickelt man eine Lösung, was nun unter diesem Begriff zu verstehen sein soll. Das empfinde ich alles andere als trocken, sondern es ist ein wunderbares Argumentieren. Zunächst einmal mit sich selbst; aber auch das kann sehr viel Freude bereiten, wenn man an einem Begriff so viel arbeiten kann. Das wiederum mag anderen als Klein-Klein erscheinen, aber ich denke, das macht einen großen Reiz der juristischen Arbeit aus. Diesen Reiz muss man nachempfinden können.

A. B.: Wenn man also für sich schon entschieden hat: Das Jurastudium ist genau das Richtige für mich. Kann man denn dann damit rechnen, dass man auch einen Platz bekommt? Der Studiengang ist ja in Tübingen zulassungsbeschränkt. Oder sollte man sich lieber einen Plan B zurechtlegen?

D. H.: Na, das kommt drauf an, ob man zur Not bereit ist, auch ein paar Semester zu warten, denn wir haben ja im Wintersemester immer 288 und im Sommer so rund 140 Studienplätze zu vergeben. Davon gehen immer ein paar ab für besondere Fälle: Nicht-EU-Ausländer, Härtefälle, Spitzensportler, Zweitstudierende. Und der Rest wird zu 90 Prozent nach einem Auswahlverfahren vergeben. Und da ist für die Verfahrensnote, also die Note, mit der man an diesem Verfahren teilnimmt, im Wesentlichen die Abinote relevant. Da hängt es dann davon ab, wie das Bewerberfeld aufgestellt ist. Wenn wir jetzt sehr viele gute Abiturientinnen und Abiturienten haben, die sich mit einem Einser-Schnitt bewerben, dann tut man sich mit einer 2,1 schwer, denn es wird letztlich zunächst diejenige oder derjenige mit der besten Note bedient, dann die Person mit der zweitbesten Note, dann die drittbesten und so weiter und so fort. So hängt es letztlich vom Bewerberfeld ab. Natürlich gibt es da gewisse Erfahrungswerte. Zum Wintersemester kann man sagen: Da liegt der Grenzwert immer so zwischen 2,0 und 2,3, aber da gibt es auch mal Ausreißer. Und wenn man es über die Verfahrensnote nicht schafft, dann kann man es gegebenenfalls über Wartesemester schaffen. Da reden wir so von zwei bis drei Wartesemestern.

A. B.: Und dann wäre für den Fall ein Plan B, zumindest für diese Zeit, schon mal nicht schlecht. Wir haben auch Studierende gefragt, ob sie schon eine Idee haben, was sie denn nach dem Studium beruflich machen wollen und hören uns jetzt mal an, was die Studierenden darauf geantwortet haben.

Berufsperspektiven (19:48)

Studi 1: Ich weiß noch nicht genau, was ich nach dem Studium machen möchte, weil ich gerne etwas im Völkerrecht machen würde und das schwierig ist. Das sind nicht die typischen juristischen Berufe.

Studi 2: Was in Betracht käme, wäre natürlich ein Richteramt oder Staatsanwalt. Das wäre dann schon wieder mehr die Richtung Strafrecht. Generell als Anwalt oder Richter ins Familienrecht zu gehen wäre eine Option. Was ich auch überlege, ist: Es gibt den Schwerpunkt Kriminologie, der mir sehr gut gefällt. Dass man eher in die Richtung geht und doch viel weniger in die, sagen wir mal traditionelle, juristische Richtung.

Studi 3: Wenn ich mir aussuchen dürfte, was ich nach dem Studium beruflich machen wollen würde, würde ich ganz klar sagen, dass ich eine Notarstätigkeit nachgehen wollen würde. Ich sehe mich aber auch sehr im Bereich des Erb- oder Familienrechts, weil das die Bereiche waren, die ich bisher am allerspannendsten fand.

Studi 4: Als Jurist kann man beispielsweise auch als Geschäftsführer in Verbänden oder in Unternehmen arbeiten und dort in der Rechtsabteilung. Also ich kann mir vorstellen, unterschiedliche Rollen zu begleiten. Aber wenn man mich momentan fragt, was meine größte Leidenschaft ist, dann vermutlich für den Anwaltsberuf.

C. J.: Das waren schon einige sehr unterschiedliche Berufsfelder, die genannt worden sind. Vielleicht gehen wir gleich mal auf die nicht ganz klassischen Berufsfelder ein. Jeder kennt den Beruf des Rechtsanwalts und des Richters. Und auch was ein Notar macht, haben wahrscheinlich viele mal gehört. Aber in welchen abwegigeren, Berufsfeldern kommen denn auch Absolventen und Absolventinnen unter?

D. H.: Vielleicht doch noch ganz kurz auf diese Klassischen eingehend: die überwiegende Anzahl der Absolventen und Absolventinnen geht in den Anwaltsberuf. Das muss man sagen. Wenn man von diesen klassischen Berufen absieht, gibt es sehr viele Möglichkeiten. Die sind auch schon angeklungen. Da war die Rede von Verbandstätigkeit. Wir haben beispielsweise in den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, z.B. bei Südwestmetall und bei der IG Metall, Juristinnen und Juristen, die dort einerseits Unternehmen oder Gewerkschaftsmitglieder beraten und auf der anderen Seite auch in der Leitung dieser Verbände tätig sind; dann auch vielleicht eher politisch. Wir haben darüber hinaus in anderen privatrechtlichen Organisationen Juristinnen und Juristen. Das können sein, was man sich so unter NGOs vorstellt, Amnesty International beispielsweise oder andere Menschenrechtsorganisationen, Umweltschutzverbände oder Verbraucherschutzverbände. Die beschäftigen auch Juristinnen und Juristen. In dieser Verbands- und NGO-Schiene kann man beruflich tätig werden. Man kann auch im Verwaltungsdienst tätig werden. Ganz klassisch auf dem Landratsamt beispielsweise oder auf dem Finanzamt als Sachgebietsleiterin oder -leiter etwa. Das heißt, da steigt man oftmals schon mit Personalverantwortung in den Beruf ein. Und neben dieser klassischen Verwaltungsschiene, wie ich es nennen möchte, also in der Innenverwaltung, Landratsamt, Regierungspräsidium oder in der Steuerverwaltung, gibt es eine Vielzahl von Behörden in Deutschland. Um ein paar zu nennen: die Agentur für Arbeit, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, auch Polizeibehörden. Die Bundeswehr beschäftigt Juristinnen und Juristen, die verschiedenen Ministerien beschäftigen Juristinnen und Juristen. Da gibt es ein sehr breites Spektrum. Auch im Staatsdienst und im privatwirtschaftlichen Bereich kann man viele Dinge nennen. Schon angeklungen sind Unternehmensleitungen etwa. Man sagte früher: Was eine ordentliche Aktiengesellschaft ist, hat mindestens einen Juristen – und damals sagte man eben noch Juristen - im Vorstand. Aber natürlich beschäftigen Unternehmen nicht nur Juristinnen und Juristen in der Führungsebene, sondern vor allen Dingen auch in ihren Rechtsabteilungen, in ihren Compliance Abteilungen, in ihren Steuerabteilungen, in ihren HR-Abteilungen, bei Versicherungen, auch in der Schadensregulierung, bei Banken, im Forderungsmanagement. Da finden wir überall Juristinnen und Juristen. Und wir finden sie natürlich auch noch in Bereichen, die wir gar nicht so auf dem Schirm haben, z.B. im Bereich des Journalismus, nicht unbedingt nur als Gerichtsreporterin oder Gerichtsreporter, sondern auch als politische Korrespondenten etwa.

A. B.: Also da klingt dann doch ein bisschen durch, dass alle Türen offenstehen, wenn auch nicht die OP-Tür, um nochmal darauf zurückzukommen. Ich habe mich jetzt noch gefragt, wir sind schon so weit durch das Studium gegangen, dass wir von einem ersten und einem zweiten Staatsexamen sprechen: Braucht es denn für alle dieser Berufe auch das zweite Staatsexamen? Oder wäre man für einen Teilbereich auch schon nach dem ersten Staatsexamen fertig?

D. H.: Das ist so, dass die erste juristische Prüfung kein berufsqualifizierender Abschluss ist. Die gibt einem letztlich erstmal nur die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst zu gehen. Und erst wenn man den abgeschlossen hat, hat man die Befähigung zum Richteramt. Und die ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwältin, als Staatsanwältin, als Richterin, als Notarin. Sie eröffnet darüber hinaus, wenn es auch nicht der einzige Weg ist, die Möglichkeit, in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst zu gehen. Darüber hinaus, wenn man jetzt nur das erste Staatsexamen hat, gibt es auch Möglichkeiten tätig zu werden, z.B. bei Versicherungen oder bei Banken, vielleicht auch in Unternehmen in einer HR-Abteilung oder so etwas. Nur muss man immer wissen, dass man dort auch mit Volljuristinnen und Volljuristen, also mit denen, die das zweite Staatsexamen haben, konkurriert und letztlich dann doch die schlechteren Karten hat.

C. J.: Kann oder muss man dann auch während des Studiums schon Praxiserfahrungen sammeln?

D. H.: Ja, in gewissem Umfang ist es so, dass man für die Zulassung zur Staatsprüfung in der ersten juristischen Prüfung tatsächlich drei Monate Praktika in der vorlesungsfreien Zeit nachweisen muss. Darüber hinaus kann man auch mehr machen, aber das ist oftmals schwer unterzukriegen. Denn wie wir schon erfahren haben, ist es ein Studium, das einen auch zeitlich gesehen relativ in Anspruch nimmt.

C. J.: Ja wow, das war ein ganz schön großer Blumenstrauß an verschiedenen Berufsmöglichkeiten. Da muss wahrscheinlich jeder für sich selbst seinen Schwerpunkt irgendwie finden oder seine Leidenschaft. Sie hatten schon gesagt, dass die meisten oder sehr viele als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden, auch da in verschiedenen Bereichen. Da brauche ich wahrscheinlich irgendwann eine Expertise in einer bestimmten Fachrichtung.

A. B.: Welche Voraussetzungen sollte man denn als Studienanfänger:in mitbringen? Also welche Kompetenzen und Fähigkeiten sind wichtig für ein Jurastudium?

D. H. Für das Studium sollte man, zunächst mal, und das sollte an allererster Stelle stehen, ein entsprechendes Interesse gerade an politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen mitbringen. Man sollte auch ein logisches Denkvermögen mitbringen, das kann man sich an guten Noten in Mathematik und Physik herleiten, die könnten dafür ein Indikator sein. Ob sie es sind oder nicht: zwingend sicherlich nicht, aber es gibt jedenfalls eine gewisse Koinzidenz, sag ich mal. Und man sollte Sprachgefühl mitbringen. Das heißt, man sollte schreiben können, keine blumigen Texte, nichts Ausschweifendes, sondern man soll kurz, präzise und knapp formulieren können. Und man soll auf der anderen Seite auch mit Texten, die einem selbst vorliegen, umgehen können, die Bedeutungen des Textes ergründen können. Das heißt ein Gefühl dafür zu haben, für Sprache. Das sind, denke ich, die drei am besten beschreibbaren Voraussetzungen. Darüber hinaus benötigt man aber sicherlich noch eine weitere oder eine Reihe weiterer Kompetenzen. Also man benötigt ein gewisses Sitzfleisch. Man muss auch in der Lage sein, mal acht Stunden am Tag, oder regelmäßig acht Stunden am Tag, am Schreibtisch sitzen zu können und sich konzentrieren zu können. Das kann man zu einem gewissen Grad auch lernen. Man sollte ein gewisses Durchhaltevermögen, eine gewisse Ausdauer mitbringen. Und man sollte auch die Fähigkeit mitbringen, auch mit Rückschlägen umgehen zu können.

A. B.: Ja, das war soweit ein ganz guter Rundumschlag rund um das Jurastudium. Christoph, hast du noch irgendwelche Fragen offen?

C. J.: Ich glaube momentan nicht. Nein.

A. B.: Gut, dann sage ich: Vielen Dank, Herr Höfer, dass Sie da waren und sich Zeit genommen haben, alle Fragen zu beantworten.

D. H.: Ja, ich bedanke mich auch ganz herzlich, dass ich heute hier sein durfte und mit Ihnen sprechen durfte und die Gelegenheit hatte, Studieninteressierte Schülerinnen und Schüler über das Jurastudium zu informieren. Das ist uns immer ein sehr großes Anliegen, denn das ist eine wichtige Entscheidung, die in diesem Lebensabschnitt man zu treffen hat. Die sollte man möglichst gut informiert treffen. Gerade wenn es darum geht, ein Studium wie das Jurastudium aufzunehmen, was doch, wie wir gehört haben, relativ lange dauert.

A. B.: Ja, da sind sie dann auch ein guter Ansprechpartner. Ansonsten an alle Hörerinnen und Hörer, wenn es noch weitere Fragen gibt, oder Anregungen und Kritik: Wir verlinken unseren Kontakt in den Shownotes und auch weitere Informationen sind dort zu finden. Und wir hören uns beim nächsten Mal!

Shownotes

„hochschulreif“ spricht mit Daniel Höfer über die folgenden Themen: 
01:12 Persönliche Motivation
04:43 Studieninhalte
14:12 Persönliche Voraussetzungen
19:48 Berufsperspektiven

Individuelle Unterstützung bei der Studienwahl findet Ihr bei der Zentralen Studienberatung der Universität Tübingen oder direkt bei der Studienfachberatung für Jura. Infos zu allen Studiengängen an der Universität Tübingen gibt es im Verzeichnis der Studiengänge.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik schreibt uns an: hochschulreifspam prevention@uni-tuebingen.de