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26.04.2017

Rechtswissenschaften: Tübinger Team verteidigt Titel beim International Roman Law Moot Court

Beim International Roman Law Moot Court, der vom 4. bis 7. April 2017 in Trier stattfand, hat das Team der Universität Tübingen erfolgreich seinen Titel verteidigt – ein Novum in der zehnjährigen Geschichte des Wettbewerbs. Philipp Haußer, Doreen Emde, Armin Hesselschwerdt und Svenja Haussmann sahen sich hohen Erwartungen ausgesetzt, hatte doch das Tübinger Team bereits beim <a href="http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/finkenauer/romanlawmootcourt/copy_of_aktuelles">Moot Court 2016 in Wien den ersten Platz geholt</a>.

Von links: Sebastian Schneider, Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M.A., Svenja Haussmann, Doreen Emde, Armin Hesselschwerdt, Philipp Haußer. Foto: Jean-Francois Gerkens

Diesen Erwartungen wurden die Studierenden gerecht: Als Anwälte traten sie in einem fiktiven justinianischen Zivilprozess gegen Teams der Universitäten Athen, Cambridge, Liège, Neapel, Oxford, Wien und der gastgebenden Universität Trier an und hielten ihr Plädoyer in englischer Sprache: Sie konnten die Vorrunden gegen Athen, Neapel und Liège für sich entscheiden und zogen als Gruppenerste in das Halbfinale ein. Wichtig waren dabei souveränes Auftreten und rhetorisches Geschick wie auch detaillierte Kenntnis der rechtlichen Probleme: Es ging unter anderem um den deutschen Lehrbuchklassiker der Trierer Weinversteigerung, das aktuelle Problem des sogenannten „shill bidding“ bei Auktionen und den alten Konflikt zwischen dem erklärten letzten Willen einer Verstorbenen und der notwendigen Form eines Testaments. Die juristischen Aspekte des Falles hatten die Studierenden im Rahmen der Vorbereitung ab Mitte Januar erarbeitet, das Auftreten vor Gericht bei Probeverhandlungen intensiv geübt – mit Begleitung durch die Teambetreuer Professor Thomas Finkenauer, M.A. (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht) und Sebastian Schneider sowie ehemalige Moot Court-Teilnehmern als Proberichterinnen und Proberichtern.

Im Halbfinale trafen die Tübinger Klägervertreter Philipp Haußer und Doreen Emde auf Beklagtenvertreter aus Oxford. Auch diese Verhandlung konnten die Tübinger für sich entscheiden, so dass sie am nächsten Tag im Finale auf das Team aus Cambridge trafen – die gleiche Konstellation wie 2016. Im spannenden Finale im kurfürstlichen Palast sah sich Philipp Haußer als erster Klägervertreter kritischen Nachfragen der fünf Richter ausgesetzt. Die Beklagtenvertreter aus Cambridge konnten sich trotz ihres Vorteils als Muttersprachler gegen die profunde Argumentation von Doreen Emde als zweiter Klägervertreterin und gegen die rhetorischen Fähigkeiten, die Philipp Haußer im rebuttal - der Erwiderung der Kläger auf den Beklagtenvortrag – an den Tag legte, nicht durchsetzen.

Das Rahmenprogramm in der ältesten Stadt Deutschlands umfasste eine Führung durch die Altstadt, wobei gleichermaßen Sehenswürdigkeiten der antiken Augusta Treverorum wie auch der mittelalterlichen Stadt im Mittelpunkt standen. Beim abschließenden Dinner, bei dem ein Abendessen nach dem überlieferten römischen Kochbuch des Marcus Gavius Apicius serviert wurde, fand schließlich die Preisverleihung statt, bei der die Tübinger nicht nur den Siegerpreis erhielten, sondern außerdem Armin Hesselschwerdt als bester Redner des Wettbewerbes und Doreen Emde als drittbeste Rednerin ausgezeichnet wurden.

Im Internet: <link www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/finkenauer/romanlawmootcourt>www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/finkenauer/romanlawmootcourt</link&gt;

 

Sebastian Schneider

Kontakt:

Sebastian Schneider
Universität Tübingen
Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M.A.
Telefon +49 7071 29-72559
<link sebastian.schneider@uni-tuebingen.de>sebastian.schneider@uni-tuebingen.de</link>

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