Uni-Tübingen

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24.05.2023

Studie zur Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer

Die Steuer hat Müllmenge nicht messbar reduziert, Mehrweg-Angebote von Restaurants und Cafés aber stimuliert – Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für heute erwartet

Die Einführung einer Steuer auf Verpackungen von Takeaway-Essen und -Getränken im Januar 2022 hat die Müllmenge in den städtischen Abfalleimern von Tübingen, gemessen am Gewicht, nicht reduziert. Mit diesem Ziel hatte der Gemeinderat die Steuer 2020 verabschiedet. Das Angebot an Mehrweg-Verpackungen wurde durch die Steuer aber stark stimuliert, was Tübingen weiterhin zur Stadt in Deutschland mit den meisten Restaurants und Cafés pro Kopf macht, die Essen und Getränke in Mehrwegschalen und -bechern anbieten. 

Zu diesen Ergebnissen kommt Stefan Moderau in seiner Doktorarbeit am Lehrstuhl für International Business Taxation der Universität Tübingen. Für Interviews zu seiner Studie steht er gerne zur Verfügung. 

Am heutigen Mittwoch prüft das Bundesverwaltungsgericht die Verpackungssteuer. Bereits im März 2022 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Steuer für unwirksam erklärt. Die Stadt Tübingen hat daraufhin Revision eingelegt. Eine Entscheidung wird heute noch erwartet.

Ein Fachartikel von Stefan Moderau zu seiner Untersuchung kann auf der Homepage von Stefan Moderau heruntergeladen werden.

Kontakt: 

Stefan Moderau 
Universität Tübingen 
Mobil: +49 162-8569344
Tel. +49 7071 29-78189
stefan.moderauspam prevention@uni-tuebingen.de

Pressekontakt:

Eberhard Karls Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Dr. Karl Guido Rijkhoek
Leitung

Tilman Wörtz
Pressereferent
 Telefon +49 7071 29-78622
 Telefax +49 7071 29-5566
tilman.woertz@uni-tuebingen.de

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