Tübingen School of Education (TüSE)

Zuständig für die Abwicklung der Bewerbung und Immatrikulation ist das Studierendensekretariat. Auf dessen Seiten finden Sie weitere wichtige Hinweise und Informationen, die Sie sich bitte durchlesen sollten. 

Bewerbung und Immatrikulation in den Bachelor of Education (B.Ed.)

Was bedeuten die Begriffe "Bewerbung" und "Immatrikulation"?

Immatrikulation
Ihr Studium an der Universität Tübingen beginnt mit Ihrer Immatrikulation (Einschreibung). Das bedeutet, Sie schreiben sich in Ihre gewählten Fächer ein und belegen damit einen Studienplatz im jeweiligen Fach. Eine Einschreibung in ein Lehramtsstudium ist nur möglich mit zwei allgemein bildenden Fächern. Was viele nicht wissen: Ist Ihr gewähltes Fach / sind Ihre Fächer zulassungsfrei, dann können Sie sich direkt immatrikulieren und müssen sich vorab nicht bewerben. Weitere Informationen zum Ablauf der Immatrikulation finden Sie im Kasten unten.

Achtung: Möchten Sie ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, müssen Sie sich vor der Immatrikulation zunächst auf einen Studienplatz im Fach bewerben.

Bewerbung
Ist eines Ihrer beiden Fächer / sind Ihre beiden Fächer zulassungsbeschränkt, dann müssen Sie sich zunächst um einen Studienplatz im Fach bewerben, bevor Sie sich einschreiben können. Eine Einschreibung ist erst möglich, wenn Sie die Zulassung und damit einen Studienplatz erhalten haben. Das gilt auch dann, wenn nur eines Ihrer beiden Fächer zulassungsbeschränkt ist - eine Immatrikulation in ein Lehramtsstudium ist erst möglich, wenn Sie die Zulassung für das zulassungsbeschränkte Fach erhalten haben. Weitere Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie im Kasten unten.

Achtung: Mit dem Erhalt Ihres Zulassungsbescheids belegen Sie noch keinen Studienplatz! Sie müssen den Ihnen bewilligten Platz mit der Immatrikulation noch aktiv in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich nach der Zulassung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht immatrikulieren, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. 

Welche Fächer zulassungsfrei und welche zulassungsbegrenzt sind, können Sie auf unserer Seite zum Fächerangebot direkt nachlesen.

Bewerbung für den Bachelor of Education (B.Ed.) (zulassungsbeschränkte Fächer)

Vorabinformation
Auswahlgrenzen der hochschulintern zulassungsbegrenzten Studiengänge

Bewerbungszeitraum
WiSe 01.06. – 15.07. / SoSe 01.12. – 15.01.

(Abweichungen semesterweise möglich, aktuelle Angaben finden Sie hier)

Benötigte Unterlagen

  • Abiturzeugnis in unbeglaubigter Kopie
  • evtl. Unterlagen für das Auswahlverfahren (Bonierung)

Ablauf

  1. Registrierung im Online Portal alma   
    Hinweis: Zugangsdaten merken!
  2. Unterlagen (Zeugnis, Nachweise für Bonierung) werden im Portal hochgeladen, müssen für die Bewerbung noch nicht in Papierform eingereicht werden.
  3. Nach Durchlaufen des Online-Verfahrens den entstandenen Antrag auf Zulassung (PDF-Datei) ausdrucken und unterschreiben.
  4. Etwa 2-4 Wochen nach Bewerbungsfrist erfolgt Bescheid über Zulassung / Ablehnung, Bescheide werden nur online zur Verfügung gestellt.
    Hinweis: Regelmäßig Eintragungen im Bewerbungsportal überprüfen!
  5. Bei Zulassung: Änderung des Bewerbungsstatus im Online-Portal auf „zugelassen“ - dadurch Freischaltung des Zuganges zur Online-Immatrikulation.

Hinweis: Auf dem Zulassungsbescheid wird eine enge Frist genannt, innerhalb derer die Einschreibung erfolgen muss - ansonsten Verlust des Studienplatzes!

Immatrikulation in den Bachelor of Education (B.Ed.)

Zeitraum
Zulassungsfreie Fächer: SoSe bis 31.03. / WiSe bis 30.09.
Zulassungsbeschränkte Fächer: gemäß Frist auf Zulassungsbescheid

Voraussetzungen für die Immatrikulation
Immatrikulation in den Bachelor of Education (B.Ed.): Lehrerorientierungstest

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Nachweis darüber, dass Sie den Lehrerorientierungstest absolviert haben,
  • Im Fall zulassungsbeschränkter Fächer bzw. für die Einschreibung in den Master of Education (M.Ed.): Zulassungsbescheid.
  • Darüber hinaus müssen Sie für die Einschreibung eine Reihen weiterer Unterlagen in Papierform bereit halten. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Ablauf

  1. Registrierung / Einloggen im Online-Portal „alma“ > „Online-Immatrikulation“
  2. Nach Durchlaufen des Online-Verfahrens den entstandenen Antrag auf Immatrikulation (PDF-Datei) und unterschreiben.
  3. Antrag auf Immatrikulation zusammen mit o.g. Unterlagen postalisch an das Studierendensekretariat schicken, direkt abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen.

    Hinweis: Es gibt die Möglichkeit, eine dritte Person zu bevollmächtigen, im eigenen Namen die Einschreibung vorzunehmen. Eine Vorlage der Vollmacht finden Sie hier. Die bevollmächtigte Person bringt alle Unterlagen persönlich auf das Studierendensekretariat, zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht sowie einfachen Kopien des amtlichen Lichtbildausweises der vollmachtgebenden Person und der vollmachtnehmenden Person.

Informationen zum Studienanfang

Um Ihnen den Start ins Studium und die Orientierung gerade zu Beginn zu erleichtern, stellt Ihnen die Universität Tübingen einen ausführlichen Wegweiser zum Studienanfang zur Verfügung. Hier finden Sie nicht nur eine umfangreiche Videosammlung, in der Sie unter anderem eine Anleitung zur Stundenplanerstellung erhalten, sondern erhalten z.B. auch wichtige Hinweise zu Vorkursen und zu Orientierungsveranstaltungen.

Übergang in den Master of Education (M.Ed.)

Bewerbung für den Master of Education (M.Ed.)

Obgleich es aktuell in Tübingen für den Master of Education (M.Ed.) keine Zulassungsbeschränkung gibt, müssen Sie sich zunächst für den M. Ed. auf ALMA bewerben, bevor Sie sich ein- bzw. umschreiben können.

  • Die Bewerbungsfrist für den Masterstart zum Sommersemester (SS) ist der 15.03 (Beginn der Frist ca. Mitte Dezember)
  • Die Bewerbungsfrist für den Masterstart zum Wintersemester (WS) ist der 30.04. (Beginn der Frist 01.04.)

Wenn Sie bereits an der Universität Tübingen immatrikuliert sind, müssen Sie für die Bewerbung keinen neuen ALMA-Account anlegen, sondern führen die Bewerbung von Ihrem bestehenden Account aus durch. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

Alle Fristen und Informationen zur Anmeldung des Schulpraxissemesters finden Sie in unserem "Infoblatt 2: Fristen für den Übergang in den Master of Education"

Voraussetzung für die Immatrikulation in den Master of Education (M.Ed.) : Teilnahme am Online-Self-Assessment TüSE - Check your Choice

Die Voraussetzung für die Ein- oder Umschreibung in den Master of Education (M.Ed.) ist nach § 4 ZIO der Nachweis über die Teilnahme am Online-Self-Assessmentverfahren TüSE - Check your Choice. Diesen Nachweis müssen Sie Ihrem Antrag auf Immatrikulation bzw. Umschreibung verpflichtend beilegen. Näheres zu TüSE - Check your Choice und dem dazugehörigen Projekt TüMAS finden Sie hier.

Immatrikulation: Ein- bzw. Umschreibung in den Master of Education (M.Ed.)

Sobald Sie nach Ihrer Bewerbung den Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich in den Master of Education (M.Ed.) ein- bzw. umschreiben. Wenn Sie bislang noch nicht an der Universität Tübingen studieren, stellen Sie hierfür einen Antrag auf Immatrikulation ( = neue Einschreibung an der Universität Tübingen). Nähere Infos zum Immatrikulationsverfahren finden Sie hier. Studieren Sie bereits an der Universität Tübingen, müssen Sie sich nicht erneut immatrikulieren sondern stellen nach erfolgter Zulassung lediglich einen Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge. Näheres zum Umschreibeverfahren finden Sie hier.

Fristen für den Übergang in den Master of Education (M.Ed.) und Schulpraxissemester (SPS)

Für den Übergang in den Master of Education (M.Ed.) gelten festgelegte Fristen. Ebenso ist klar bestimmt, wie mit noch offenen CP aus dem Bachelor of Education (B.Ed.) verfahren werden muss. Diese Informationen stellen wir Ihnen in unserem Infoblatt 2: Fristen für den Übergang vom Bachelor of Education in den Master of Education zur Verfügung. 

Informationen zum Schulpraxissemester (SPS) finden Sie auf unserer Infoseite zur Schulpraxis.