15.12.2025
Herbstsitzung der Juristischen Gesellschaft mit aktuellem Fokus auf den Zustand des Rechtsstaates
Am 24. November lud die Juristische Gesellschaft zur Herbstsitzung in den Großen Senat der Neuen Aula ein
Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M. eröffnete die Sitzung, indem er die Frage des Abends: „Wie steht es um den Rechtsstaat?“ und die Referenten vorstellte. Danach übergab er das Wort an Prof. Dr. Martin Nettesheim, der die Moderation übernahm.
Den ersten Vortrag hielt Prof. Dr. Christian Heckel, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, über den Zustand rechtsstaatlicher Strukturen aus seiner Sicht. Während Deutschland im internationalen Vergleich gut dastehe, warnte er vor Entwicklungen, die durch politische Einflussnahme und Delegitimierung der Justiz gekennzeichnet seien. Beispiele aus der Türkei, Polen und den USA verdeutlichten, wie eng die Verbindung zwischen politischem Druck und Erosion richterlicher Unabhängigkeit sein kann. Anhand eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin, dem zufolge Asylsuchende vor einer unmittelbaren Zurückweisung an der Grenze ein Anspruch auf Durchführung eines Dublin-Verfahrens zusteht, zeigte Heckel, wie schnell richterliches Handeln politisiert und öffentlich verzerrt dargestellt werde. Er betonte daher die Bedeutung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen wie Art. 101 GG und vor allem Art. 97 GG, welcher die richterliche Unabhängigkeit als Aufgabe und als Garantie normiert. Heckel schloss mit dem Fazit ab, dass der Rechtsstaat über ausreichend Mittel und Vorkehrungen zum eigenen Schutz verfüge – sie müssten nur richtig genutzt werden.
Im Anschluss sprach Jens Altemeier, Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen und schilderte die Perspektive der Praxis auf Angriffe gegen den Rechtsstaat. Als Antwort auf die Frage, wie der Staat reagieren kann, stellte Altemeier das Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrum Baden-Württembergs vor, das eine neue Qualität behördenübergreifender Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten ermögliche. Auch ging Altemeier auf aktuelle Fälle ein, etwa die Umsturzpläne einer Gruppe von Tätern aus dem sogenannten Reichsbürger-Milieu im Sommer 2022. Er erläuterte dabei die neue strafrechtliche Relevanz von § 83 StGB sowie strukturelle und rechtliche Probleme solcher Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Praxis der Verfolgung von Beleidigungsdelikten gegenüber politischen Amtsträgern.
Im abschließenden Kommentar reflektierte Prof. Dr. Martin Nettesheim die unterschiedlichen Ebenen der Beiträge und stellte die Frage nach dem begrifflichen Kern des Rechtsstaats in den Raum. Im Anschluss fand eine Diskussionsrunde mit dem Publikum statt.
Zum krönenden Abschluss des Abends erhielt Prof. Dr. Hermann Reichold für seine großen Verdienste um die Juristische Gesellschaft Tübingen die Ehrenmitgliedschaft. Geehrt wurde ebenfalls Reiner Frey, ehemaliger Präsident des Landgerichts Tübingen, für sein langjähriges Engagement im Vorstand der Gesellschaft.
Bild und Text: Emelie Trinkner