Juristische Fakultät

15.01.2026

Der Jura-Bachelor kommt - auch in Tübingen!

Am 10.12.2025 hat der baden-württembergische Landtag eine Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, die es den Universitäten ermöglicht, ihren Jura-Studierenden ohne massive Eingriffe in den bisherigen Studienaufbau den Bachelor of Law (LL.B.) zu verleihen. Damit kommt die Politik einer Forderung der drei juristischen Fakultäten in Tübingen, Heidelberg und Freiburg nach. Die Verleihung des neuen Grades kann in gewissem Umfang auch rückwirkend erfolgen (Einzelheiten s. LT-Drs. 17/9835). Die Regelung kann mittels einer eigenständigen Prüfungsordnung umgesetzt werden, in der die Universitäten die Details regeln. In Tübingen treibt die Juristische Fakultät die Einführung einer solchen Ordnung derzeit mit Nachdruck voran, damit die Neuregelung unseren Studierenden möglichst bereits im kommenden Wintersemester 2026/2027 zugutekommen kann. Die Pressemitteilung des Justizministeriums finden Sie hier: jum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/jura-bachelor-jetzt-an-allen-universitaeten-im-land-moeglich-1

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