Fachbereich Physik

Informationen zum Masterstudium Physik

Das einjährige Masterstudium Physik baut auf dem vierjährigen Bachelorstudium Physik auf („konsekutiver Masterstudiengang“) und kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester begonnen werden. Das Masterstudium ist forschungsorientiert und im zeitlichen Umfang und in der Ausrichtung vergleichbar mit der Diplomarbeit im bisherigen Diplomstudium Physik. Im Verlauf des Masterstudiums sollen die Studierenden die Fähigkeit erwerben, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu bearbeiten. Diese Fähigkeit ist von fundamentaler Bedeutung, sowohl für eine spätere Promotion als auch für eine erfolgreiche Tätigkeit als Physiker/Physikerin außerhalb der Forschung im späteren Berufsleben. Insofern wird dringend empfohlen, im Anschluss an das Bachelorstudium Physik das Masterstudium Physik anzuschließen.

Für Absolventen mit einem vierjährigen Bachelorstudium Physik (oder vergleichbarem Abschluss) besteht das einjährige Masterstudium aus dem Projektstudium zur Masterarbeit (30 ECTS-Punkte) und der Masterarbeit (30 ECTS-Punkte). Beides wird in der Regel in der Arbeitsgruppe des Sie betreuenden Professors durchgeführt. Zu Beginn des Masterstudiums ist ein Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung zu stellen. Ein enstprechendes Formular erhalten Sie beim Prüfungsamt für Mathematik und Physik. Vom Zeitpunkt der Zulassung zur Masterprüfung ist innerhalb von sechs Wochen das Thema der Masterarbeit auszugeben. Von der Ausgabe des Themas der Masterarbeit an gerechnet ist die Masterprüfung innerhalb von 12 Monaten vollständig abzuschließen. Voraussetzung für den Beginn des Projektstudiums ist die Ausgabe des Themas der Masterarbeit. Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich aus der Note der Masterarbeit.

Absolventen mit einem dreijährigen Bachelorstudium Physik (oder vergleichbarem Abschluss) können ebenfalls in den Masterstudiengang Physik an der Universität Tübingen aufgenommen werden. In diesem Fall werden gemäß §§40,41 der Prüfungs- und Studienordnung weitere fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung gefordert. Diese umfassen die erfolgreiche Teilnahme an sogenannten „Brückenmodulen“ im Umfang von 60 Leistungspunkten; dies sind:

  1. Module eines Vertiefungsfachs des Bachelorstudiengangs Physik im Umfang von 21 Leistungspunkten (inklusive einer einstündigen mündlichen Prüfung zum Vertiefungsfach)

  2. weitere Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Physik im Umfang von 39 Leistungspunkten. Die Auswahl dieser Module soll eine sinnvolle Ergänzung des bereits absolvierten Bachelorstudiums darstellen und muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Auf Antrag können Module aus Ihrem Bachelorstudium Physik (oder vergleichbarem Abschluss) anerkannt werden, die Sie bereits zusätzlich zu den in Ihrem Bachelorstudium geforderten 180 ECTS-Punkten erbracht haben.

Die Brückenmodule sind nicht Voraussetzung zur Aufnahme in den Masterstudiengang. Die Brückenmodule werden im Rahmen Ihres Masterstudiums in Tübingen aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Physik belegt. Nach erfolgeichem Abschluss dieser Brückenmodule können Sie sich dann zur Masterprüfung anmelden, d.h. mit dem Projektstudium zur Masterarbeit und der anschließenden Masterarbeit beginnen (siehe oben die entsprechenden Informationen für Absolventen mit einem vierjährigen Bachelorstudium Physik). Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich aus der Note der Masterarbeit.

Die Aufnahme in den Masterstudiengang im folgenden Semester erfolgt nur durch eine entsprechende Bewerbung.
Die Bewerbung muss online über das zentrale Bewerbungsportal ALMA eingereicht werden. Informationen zur Zulassung (Voraussetzungen, Einschränkungen, benötigte Dokumente, Bewerbungsfristen, etc.) sind über die Zentrale Studienberatung (sttudsekspam prevention@uni-tuebingen.de) oder den Studienkoordinator Master Physik erhältlich. Die Bewerbungsfrist für ausländische Studierende (non-EU) ist der 15. Juli für Bewerbungen auf das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Für Bewerber aus der EU ist die Bewerbungsfrist der 30. September für das Wintersemester, bzw. der 31. März für das Sommersemester.